Markenschutz in Deutschland, EU und der Türkei

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Warum ist der Markenschutz wichtig?

Marken dienen vor allem zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Dadurch können gleichartige Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden. Eine Marke ist für Ihr Unternehmen derart von Bedeutung, dass diese als Fingerabdruck Ihres Unternehmens bezeichnet werden kann. Die Marke kann durch die Art der Aufmachung oder ihren Bedeutungsinhalt einen besonderen Wiedererkennungseffekt hervorrufen oder für ein bestimmtes Image Ihrer Produkte und Ihres Unternehmens stehen. Als Marken schutzfähig sind beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Grafiken, Abbildungen, aber auch besondere Farbgestaltungen, Hörzeichen, Anordnungen oder Bewegungsabläufe.

Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung ihres Zeichens in das Register eines zuständigen Markenamtes. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt, für einen europaweiten Markenschutz ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum zuständig und in der Türkei das Türkische Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT). Zudem kann auch durch Verkehrsgeltung, das heißt durch die intensive Nutzung Ihres Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit, ein Markenschutz entstehen. Mit der Eintragung der Marke erwerben Sie als Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann Dritten überdies ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an seiner Marke einräumen. Eine Marke kann unbegrenzt verlängert werden.

Wichtig ist der Markenschutz insbesondere für Unternehmen mit Migrationshintergrund in Deutschland und auch für deutsche Unternehmen, die ihren Fokus auf den türkischen Markt gerichtet haben. In Deutschland gibt es 709.000 Unternehmer mit Migrationshintergrund. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Türkei. Das bilaterale Handelsvolumen beträgt mehr als 35 Milliarden Euro. In der Türkei sind über 7.000 deutsche Unternehmen aktiv. Türkischstämmige Unternehmer beschäftigen in Deutschland ca. 500.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 50 Milliarden Euro. Bis Ende 2020 soll es 130.000 Selbständige mit türkischen Wurzeln in Deutschland geben, die 730.000 Arbeitsplätze zur Verfügung stellen (Zentrum für Türkeistudien).

Unsere Kanzlei ist neben dem europäischen und deutschen IP Recht auch auf das türkische IP Recht (Patent, Marke, Design) spezialisiert. Gerne können Sie sich jederzeit bei uns melden, wenn sie Beratungsbedarf im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, der EU oder in der Türkei haben. Die 30-minütige Erstberatung ist bei Herrn Patentanwalt Murat Gisi kostenfrei. Er freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.


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