MD München Dornach Fonds - Hoffnung für ausgeschiedene Anleger
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Wie bereits berichtet werden Anleger, die die Kündigung ihrer Beteiligung erklärt haben, derzeit gerichtlich und außergerichtlich von dem Fonds auf Zahlungen in Anspruch genommen. Primär betrifft das Anleger, die die Beteiligung in der Form "IMMORENTE Plus" abgeschlossen haben, also die gezeichnete Beteiligungssumme in Raten einzahlen wollten.
In einem von mir für einen Mandanten geführten Rechtsstreit vor dem LG München hat das Gericht nunmehr aufgrund der Argumente unserer Kanzlei -soweit ersichtlich- erstmals Zweifel an der Art und Weise der Berechnung des sogenannten negativen Auseinandersetzungsguthabens, auf das der Fonds seine Ansprüche gegen die Anleger stützt, geäußert, was zu einer Abweisung wenigstens eines überwiegenden Teils der Forderungen gegen meinen Mandanten führen dürfte.
Darüber hinaus hat das Landgericht München auch die Auffassung vertreten, es sei für den Streit ohnehin nicht zuständig, weil das für den Heimatort der Anleger sachlich zuständige Gericht über einen solchen Streit zu entscheiden habe. Eine Verweisung an den Heimatgerichtsstand des Anlegers kann für den Anleger von Vorteil sein, weil sich dort Richter mit der Sache befassen dürften, die die rechtlichen Probleme der Streitigkeiten nicht schon in zahlreichen Parallelstreitigkeiten entschieden haben.
Da die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens Grundlage jeder Auseinandersetzung ist, hat sie also auch Bedeutung für die Rechte anderer ausgeschiedene Anleger, die die Beteiligungsmodelle "RENDITEMAXX" und "Clevere KOMBI" abgeschlossen haben. Auch diese Anleger könnten also aufgrund der Argumentation unserer Kanzlei und der Auffassung des LG München finanziell profitieren.
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