Media Solution GmbH: Neue Routenplaner-Abofalle routenplaner-maps.online

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Neuer Name, gleicher Abzock-Trick: Eine angebliche Media Solution GmbH aus Frankfurt am Main lockt unter routenplaner-maps.online arglose User mit ihrem Online-Routenplaner in die Falle. 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft sollen nach Anmeldung fällig werden. Das Design der Seite auf Joomla-Basis ist bereits von früheren Abofallen bekannt.

Neuer Name, gleicher Trick

Media Solution GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt, Geschäftsführung Dr. Robert Ackermann – so steht es im Impressum. Unter angeblich derselben Adresse, ebenfalls mit dem angeblichen Dr. Michael Ackermann, treiben die nicht existente Solution 24 GmbH unter gps-routenplaner.net und die ebenfalls nicht existente Content Solution GmbH unter maps-routenplaner.online ihr Abofallen-Unwesen. Auch das Logo teilen sich alle drei Schein-GmbHs.

Um die Route abrufen zu können, muss man sich auf der zweiten Seite mit der E-Mail-Adresse anmelden. Auf der Startseite bereits, rechts versteckt unter „Hinweis“, der entscheidende Satz:

„Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“

Und als Zugabe wie schon bekannt gleich eine handfeste Drohung:

„Bitte beachten Sie, dass Sie bei Missbrauch unseres Services mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.“

Suchtreffer über Bing-Anzeige

Die anonymen Betreiber der angeblichen Media Solution GmbH machen sich die Suchmaschine Bing zunutze: Wer dort den Suchbegriff „Routenplaner“ eingibt, bekommt als ersten Treffer Werbung unter dem Titel „Google Maps Routenplaner | routenplaner-maps.online“ angezeigt. Auf die gleiche Weise wurden arglose User bereits in die früheren Abofallen der Betreiber gelockt.

Wie immer: Keine Zahlungspflicht

Wie immer genügt die Gestaltung der Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wie immer hat dies zur zwingenden, unmittelbar gesetzlichen, Folge, dass Abofallen-Opfer Zahlungsaufforderungen der Media Solution GmbH nicht beachten müssen – die Media Solution GmbH kann keinerlei Zahlungsanspruch geltend machen. Die gesetzliche Vorgabe ist ebenso eindeutig wie streng: Falsches Design heißt „kein Geld“. Daran ändern auch Drohungen mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen nichts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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