Medien- und Äußerungsrecht - Monika Gruber siegt erstinstanzlich und stärkt damit die Satire- und Meinungsfreiheit
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Wie die renommierte Medienrechtskanzlei IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat sie eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Satire- und Kunstfreiheit erstritten. Der dies betreffende Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 23.02.2024, der den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Monika Gruber und den Piper Verlag zurückweist, stellt letztendlich insoweit auch eine wichtige rechtliche Entscheidung zur Stärkung der zunehmend unter Druck geratenden Meinungsfreiheit dar.
Konkret ging es darum, dass die Bloggerin Roma Maria Mukherjee der Kabarettistin Monika Gruber und dem Piper Verlag gerichtlich im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen wollte, dass diese in dem gemeinsam mit Andreas Hock verfassten und über den Piper Verlag erschienenen Buch "Willkommen im Falschen Film" einen wörtlich wiedergegebenen, sog. Tweet der Antragstellerin, welchen diese zuvor selbst öffentlichkeitswirksam auf X (ehemals Twitter) verbreitet hatte, unter Nennung des Namens der Antragstellerin satirisch würdigen dürfen.
Die antragstellende Bloggerin behauptete und argumentierte, sie sei dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Dies sah das Landgericht Hamburg allerdings deutlich anders und wies den Antrag insoweit ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Äußerungen von Monika Gruber in ihrem Buchkapitel als zulässige Meinungsäußerung und Satire zu betrachten seien und die Bloggerin Roma Maria Mukherjee nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei.
Die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg argumentierte, dass Roma Maria Mukherjee als "selbsternannte Influencerin" bezeichnet werden dürfe, da sie sich durch ihre öffentlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken bewusst in die öffentliche Debatte begebe. Auch die namentliche Nennung der Bloggerin sei gerechtfertigt, da sie sich selbst unter ihrem bürgerlichen Namen registriert habe und sich somit freiwillig der öffentlichen Diskussion gestellt habe.
Des Weiteren hielt das Gericht die satirischen Äußerungen von Monika Gruber für zulässig, da sie als Meinungsäußerung und nicht als Schmähkritik zu interpretieren seien. Die Kritik der Autorin an einem vermeintlichen übertriebenen Alarmismus gegenüber rechten Tendenzen wurde als legitime Meinungsäußerung angesehen.
Monika Gruber äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts und betonte die Bedeutung des Rechtsstaats inmitten kontroverser Debatten. (Quelle: IRLE MOSER Rechtsanwälte)
Wie nun u.a. über stern.de vermeldet wurde, hat die "selbsternannte Influencerin" bereits Beschwerde gegen die Entscheidung beim OLG Hamburg eingelegt.
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KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
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