Medienrecht | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Tele München Fernseh GmbH+Co Produktionsgesellschaft
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Achtung: Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen aus dem Jahr 2015
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „R.E.D. 2“, Film; „Die Bestimmung – Insurent“, Film.
II. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert?
Hinweis: Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt diesbezüglich aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen.
III. Ist es überhaupt notwendig, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird?
Es besteht keine generelle Pflicht eine Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine wirksame Unterlassungserklärung wird aber eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen. So kann die Erhebung einer Unterlassungsklage oder die Anordnung einer einstweiligen Verfügung vermieden werden. (OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11) Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de.
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