Mein Freund ist in Untersuchungshaft - was tun? Fachanwalt hilft!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Untersuchungshaft ist eine einschneidende Maßnahme, die dazu dient, das Strafverfahren zu sichern, wenn gegen eine Person ein dringender Tatverdacht besteht und Haftgründe vorliegen. Diese Haftgründe umfassen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die Anordnung erfolgt durch den Haftrichter und kann Betroffene plötzlich und unerwartet treffen. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation Ruhe zu bewahren und unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für Untersuchungshaft

Für die Anordnung der Untersuchungshaft muss ein dringender Tatverdacht bestehen, also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat. Darüber hinaus ist mindestens einer der gesetzlich vorgeschriebenen Haftgründe erforderlich:

  • Fluchtgefahr: Der Verdacht, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte, wenn er auf freiem Fuß bleibt.
  • Verdunkelungsgefahr: Die Befürchtung, dass der Beschuldigte Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte.
  • Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten Straftaten kann Untersuchungshaft auch angeordnet werden, um weitere Straftaten zu verhindern.

Die Untersuchungshaft dient somit dazu, das Strafverfahren nicht durch Flucht, Beweismittelmanipulation oder weitere Delikte zu gefährden. Da die Untersuchungshaft ein gravierender Eingriff in die persönliche Freiheit ist, kann sie jedoch nicht unbegrenzt und ohne genaue Prüfung aufrechterhalten werden.

Rechte in der Untersuchungshaft

Betroffene haben in der Untersuchungshaft bestimmte Rechte, die der Vorbereitung ihrer Verteidigung dienen und ihre Grundrechte schützen sollen. Dazu gehört das Recht auf regelmäßige Besuche durch den Anwalt, der Zugang zu allen wesentlichen Informationen über das Verfahren hat. Auch schriftliche Kommunikation ist erlaubt, jedoch können Briefe in der Regel durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert werden.

Ein wesentlicher Punkt ist das Recht auf Haftprüfung. Bei der Haftprüfung wird überprüft, ob die Untersuchungshaft weiterhin gerechtfertigt ist. Dabei kann die Verteidigung darlegen, warum die Haftgründe entfallen sind oder die Voraussetzungen nicht mehr bestehen. Eine Haftprüfung kann jederzeit beantragt werden, und sie ist oft ein erster Schritt, um die Freilassung des Inhaftierten zu erreichen. Alternativ zur Haftprüfung kann auch eine Haftbeschwerde eingelegt werden, die eine umfassendere Überprüfung durch ein höheres Gericht ermöglicht.

Verteidigungsstrategie in der Untersuchungshaft

In der Untersuchungshaft ist die Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers besonders wichtig. Ein spezialisierter Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die genauen Hintergründe des Tatverdachts prüfen. Dabei ist es wichtig, eventuelle Entlastungsbeweise schnellstmöglich zusammenzutragen und im Rahmen der Haftprüfung oder -beschwerde vorzulegen. Der Verteidiger kann außerdem Argumente vorbringen, die die Haftgründe entkräften, etwa indem er glaubhaft darlegt, dass keine Fluchtgefahr besteht oder dass eine Verdunkelungsgefahr unbegründet ist.

Oft ist es auch möglich, Alternativen zur Untersuchungshaft, wie etwa eine Kaution, zu prüfen. In manchen Fällen kann der Verteidiger erreichen, dass der Beschuldigte gegen Auflagen, wie regelmäßige Meldepflichten oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, freikommt.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen im Fall einer Untersuchungshaft mit seiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Dr. Bunzel betreibt Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bietet bundesweit kompetente Verteidigung und Unterstützung für Mandanten in Untersuchungshaft an. Er prüft die Haftgründe und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Chancen auf Freilassung zu erreichen.

Für eine erste Orientierung können Sie sich jederzeit kostenlos an Dr. Maik Bunzel wenden. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite können Sie mit ihm Kontakt aufnehmen, um in einem ersten Gespräch die nächsten Schritte und Ihre Rechte zu besprechen.

Foto(s): Maik Bunzel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Beiträge zum Thema