Mein Kind wurde zu einer Beschuldigtenvernehmung von der Polizei vorgeladen – Was Sie tun können

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Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhalten hat, ist besonnenes Handeln entscheidend. Hier einige wichtige Tipps aus Sicht einer Strafverteidigerin:


  1.    Keine Panik

Eine Vorladung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind schuldig ist. Es handelt sich zunächst um eine Einladung der Polizei, Angaben zu einem Sachverhalt zu machen.


2.    Keine Verpflichtung zum Erscheinen

Ihr Kind ist nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten. Anders als vor Gericht gibt es keine gesetzliche Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen.


 3.    Recht auf Schweigen

Ihr Kind hat das Recht, von Anfang an zu schweigen. Dieses Recht sollte unbedingt wahrgenommen werden, um nicht unbeabsichtigt belastende Aussagen zu machen.


 4.    Strafverteidiger kontaktieren

Beauftragen Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger, der sich auf Jugendstrafrecht spezialisiert hat. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und Sie umfassend über die Situation informieren. Erst nach Akteneinsicht lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.


5.    Elterliche Unterstützung

Begleiten Sie Ihr Kind in dieser schwierigen Situation und sprechen Sie über die Bedeutung der Angelegenheit. Dennoch sollten Sie keine voreiligen Schritte unternehmen, ohne rechtlichen Beistand einzuholen.


6.    Kontakt zur Polizei vermeiden

Verzichten Sie darauf, eigenständig Kontakt mit der Polizei aufzunehmen oder ohne Beratung mit einem Anwalt Angaben zu machen. Unbedachte Aussagen können die Verteidigung erheblich erschweren.


7.    Besonderheiten im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht verfolgt in erster Linie erzieherische Ziele. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dazu beitragen, dass das Verfahren möglicherweise eingestellt wird oder milde Sanktionen verhängt werden.


Fazit

Handeln Sie umsichtig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Mit einem spezialisierten Strafverteidiger an Ihrer Seite sichern Sie Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung, um die Situation rechtlich und menschlich zu bewältigen.


Ich berate Sie gerne auf diesem Gebiet. 

Ihre Verteidigung, mein Einsatz! 

Gemeinsam für Ihre Rechte unter 

www.kanzleiw.de

Marielle Schmöe

Fachanwältin für Strafrecht

mail: ms@kanzleiw.de 

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