Mercedes-Abgasskandal: Strafbefehl gegen Daimler-Mitarbeiter beantragt
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Der Automobilkonzern Daimler gerät im Rahmen des Abgasskandals nun immer mehr unter Druck. Während mehrere Verfahren vor Zivilgerichten wegen Anspruchs auf Schadensersatz der Daimler-Kunden geführt werden, hat die Daimler AG nun auch an anderer Front zu kämpfen:
Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun schon jahrelang gegen den Automobilhersteller ermittelt, hat diese den Presseberichten zufolge, am 24./25.07.2021, gegen drei der Mitarbeiter Strafbefehl bei dem Amtsgericht Böblingen beantragt.
Damit wird Daimler sich nicht nur in Zivilprozessen, sondern auch vor dem Strafgericht gegen den Vorwurf der Abgas-Manipulation wehren müssen.
Betrug in den unteren Reihen
Grund ist der Verdacht der Verwicklung dieser drei in den Dieselskandal und damit der Verdacht auf Betrug. Informationen über Art und Höhe der beantragten Strafe sind nicht bekannt. Gesetzlichen Vorgaben nach, ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung möglich.
Verdächtigt werden zwei Sachbearbeiter ohne Personalverantwortung und ein Mitarbeiter der unteren Führungsebene, das Emissionskontrollsystem von Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben.
Laut der Staatsanwaltschaft sollen diese Personen dafür verantwortlich sein, dass ein Teil der Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 innerhalb ihrer Motorsteuerungssoftware eine rechtswidrige Abschalteinrichtung aufgewiesen habe.
Eine Aufklärung, die bis in die obere Management-Ebene reicht, steht also weiterhin aus. Denn es erscheint wenig plausibel, dass die Manipulation allein von den drei genannten Mitarbeitern ausging.
Die betroffenen Fahrzeuge wurden von Daimler von August 2011 bis Dezember 2016 auf dem europäischen Markt vertrieben und waren ebenfalls vom Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen.
Daimler steht hinter den Verdächtigten
Der Automobilhersteller hat bereits bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Individualstrafverfahren gegen drei Mitarbeiter beantragt hat.
Jedoch wird auf Seiten Daimlers entgegnet, dass „die Auslegung der höchst komplexen Vorschriften durch die Mitarbeiter zum maßgeblichen Zeitpunkt vertretbar“ gewesen und damit die Absicht, rechtswidrig zu handeln, nicht gegeben sei. Daimler teilt damit nicht die rechtliche Ansicht der Staatsanwaltschaft.
Das Verfahren gegen einen vierten Mitarbeiter wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt, Ermittlungen gegen vier weitere Mitarbeiter sind hingegen noch nicht abgeschlossen.
Abgesehen von der Tatsache, dass einem Weltkonzern wie Daimler die rechtmäßige Auslegung relevanter Vorschriften bekannt sein sollte, wird dem Automobilhersteller nicht bloß die Verwendung einer unrechtmäßigen Abschalteinrichtung, sondern mehrerer, vorgeworfen.
Daneben lässt der Antrag vermuten, dass die Entscheidung über die Verwendung von Abgas-Manipulationen durch mehrere Abteilungen getroffen und verwirklicht worden ist.
Abzuwarten bleibt, ob die Betroffenen den Strafbefehl akzeptieren. Sollte dem nämlich nicht so sein, wird es zu einem öffentlichen Strafverfahren kommen. Für strafbares Verhalten seiner Mitarbeiter hat der Großkonzern einzustehen. Entlastungsbeweise konnten dieser aber bisher vor keinem Gericht vorbringen.
Mit der strafrechtlichen Entwicklung im Daimler-Abgasskandal könnten sich die Chancen auf erfolgreiche zivilgerichtliche Verfahren der Daimler-Kunden auf Schadenersatz erneut immens erhöht haben.
Kostenlose Überprüfung Ihrer Schadensersatzansprüche
Betroffene Kunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist täglich eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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