Mercedes Rückruf – 238.000 Diesel-Fahrzeuge müssen in die Werkstatt

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Mercedes rutscht tief in den Dieselskandal. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte am 11. Juni 2018 nach einem Treffen mit Daimler-Chef Zetsche, dass er den amtlichen Rückruf von 238.000 Mercedes-Fahrzeugen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich anordnen werde. Insgesamt sind in Europa rund 774.000 Mercedes-Diesel betroffen.

Das Daimler rund 5000 Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen muss, wurde schon Ende Mai bekannt. Daimler steht allerdings auf dem Standpunkt, dass die Abschalteinrichtung nicht illegal ist, und will dies zur Not auch gerichtlich klären lassen. Nun hat der Abgasskandal allerdings ein wesentlich größeres Ausmaß erreicht. Neben dem Vito steht auch für ein Modell der beliebten C-Klasse und des Geländewagens GLC der Rückruf bevor. Nach Medienangaben handelt es sich dabei um den C 220d und den GLC 220d.

Daimler hatte immer wieder betont, dass es keine illegalen Abschalteinrichtungen gebe. Das Bundesverkehrsministerium ist ganz offensichtlich anderer Auffassung und ordnet den verpflichtenden Rückruf für fast 240.000 Diesel-Fahrzeuge allein in Deutschland an. Auf die Halter der betroffenen Fahrzeuge wird demnächst voraussichtlich ein Software-Update zukommen, wenn Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt ein geeignetes Maßnahmenpaket vorgelegt hat und es von der Behörde genehmigt wurde.

Seit dem VW-Abgasskandal sind diese Updates allerdings sehr umstritten, da negative Auswirkungen z. B. auf den Kraftstoffverbrauch oder die Laufleistung des Motors befürchtet werden. „Hinzu kommt, dass Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt ohnehin schon Ladenhüter sind. Den Wertverlust werden nun wahrscheinlich auch die Mercedes-Halter erfahren. Zudem können auch noch Fahrverbote drohen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wie geschädigte VW-Kunden haben aber auch Mercedes-Käufer gute Chancen, sich zu wehren und Schadensersatzansprüche gegen Händler bzw. Daimler durchzusetzen. „Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen, der sich nicht so ohne Weiteres beheben lässt und die geschädigten Kunden Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. Diese Ansprüche können auch geschädigte Mercedes-Kunden geltend machen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller



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