Rechtsanwalt Martin vertritt Anleger der MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG. Die jeweiligen Beteiligungen wurden von unterschiedlichen selbständigen Maklern und Vermittlern verkauft. Hauptargument war in fast allen Fällen die Altersvorsorge. Sollte der Anleger über die Risiken der Anlage falsch informiert bzw. die Risiken verschwiegen worden sein, so steht dem Anleger das Recht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Das Kündigungsrecht tritt bei der in Vollzug gesetzten Gesellschaft an die Stelle des Rücktritts- oder Anfechtungsrechts bzw. der gesetzlichen Nichtigkeitsfolge, sodass ein solcher Mangel daher in der Regel einen wichtigen Grund darstellt.
Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung der Beteiligungsverträge irreführend und falsch, weil darin die materiellen Widerrufsfolgen falsch dargestellt sind.
Unter anderem aus diesen Gründen wurden die Verträge durch Rechtsanwalt Martin für seine Mandanten außerordentlich gekündigt, widerrufen und die Zahlungen eingestellt. Bislang konnten eine Vielzahl von Anlegern vorzeitig aus den Verträgen ausscheiden oder aber die ursprünglich vertraglich vereinbarte Zeichnungssumme wurde auf die bis zur Kündigung geleisteten Einlagen herabgesetzt, sodass der Anleger mit Erklärung der Kündigung keine weiteren Zahlungen leisten muss.
Im Falle einer Falschberatung haftet auch der jeweilige Berater auf Schadenersatz.
Die MIG Fonds wurden in Deutschland und Österreich vertrieben und gehören zum Bereich Private Equity – Venture Capital. Für weitere Fragen steht Rechtsanwalt Martin zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei C. Martin