Mit Cannabis auf Rezept legal bekifft fahren? Fachanwalt klärt auf
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Mit der jüngsten Legalisierung von Cannabis in Deutschland ergeben sich neue Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich des Autofahrens nach dem Konsum von Cannabis. Seit der Gesetzesänderung wurde der THC-Grenzwert für Autofahrer ohne medizinisches Rezept auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) im Blut festgelegt. Diese Grenze gilt nur für Freizeitkonsumenten – Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen und mit ärztlicher Verordnung einnehmen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Was gilt für Patienten mit Cannabis-Rezept?
Wer ein Rezept für Cannabis besitzt, darf weiterhin grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass der Betroffene die Dosierungsempfehlung seines Arztes einhält und keine Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit zeigt. Ein Arzt, der Cannabis verschreibt, geht davon aus, dass der Patient im Alltag, und dazu gehört auch das Autofahren, funktionsfähig bleibt. Dennoch kann es für diese Personengruppe besonders wichtig sein, die eigene Reaktionsfähigkeit kritisch einzuschätzen.
Polizei und Kontrollen
Die Polizei ist weiterhin befugt, bei verdächtigen Auffälligkeiten Verkehrskontrollen durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer ein Cannabis-Rezept besitzt oder nicht. Die Polizei kann beispielsweise bei Unsicherheiten in der Fahrweise oder anderen auffälligen Merkmalen eine Blutprobe anordnen, um die THC-Konzentration festzustellen. Sollten hierbei Werte gemessen werden, die auf eine verminderte Fahrtüchtigkeit hindeuten, kann es auch bei Patienten mit Rezept zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Die Behörden könnten zum Beispiel anordnen, dass der Fahrer zur Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit ärztliche Gutachten vorlegen muss. Zudem können zusätzliche Auflagen erteilt werden, falls festgestellt wird, dass das Cannabis die Verkehrssicherheit des Fahrers beeinträchtigt.
Zukünftige Entwicklungen und Unsicherheiten
Die Legalisierung von Cannabis ist zwar ein Schritt in Richtung Entkriminalisierung, jedoch sind viele Fragen zur praktischen Anwendung, insbesondere im Straßenverkehr, noch offen. Die Polizei und Fahrerlaubnisbehörden haben nach wie vor großen Ermessensspielraum und können einschreiten, wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Die Kontrolleure müssen dabei abwägen, inwieweit die individuelle Situation eines Patienten berücksichtigt wird, insbesondere wenn dieser auf ärztlich verordnetes Cannabis angewiesen ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Praxis in den nächsten Jahren entwickelt und ob es hier zu weiteren Anpassungen kommen wird.
Rechtliche Beratung bei Problemen im Straßenverkehr
Falls Sie ein Cannabis-Rezept besitzen und Fragen zum Thema Autofahren oder den rechtlichen Folgen haben, ist eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt empfehlenswert. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig und bietet Betroffenen umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen rund um die Legalisierung und die verkehrsrechtlichen Auswirkungen.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel unter der Telefonnummer 0151 21 778 788, und können sich auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite melden. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches erstes Gespräch, das für eine erste Orientierung kostenlos ist.
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