Mittelherkunftsnachweis, ab wann 2025? Welcher Betrag?

  • 7 Minuten Lesezeit
Mittelherkunftsnachweis ab wann

Hier erfahren Sie, ab wann ein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden muss. Nein, es geht nicht nur um die „magischen 10.000,00 Euro“ als festen Betrag! 

Unser Geldwäschegesetz und EU-Richtlinien schreiben vor, ab wann die Herkunft der Gelder belegt werden muss. Wir sprechen vom Herkunftsnachweis bei Banken, Kryptobörsen und Edelmetallhändlern. 

Häufig wird schon bei absurd geringen Beträgen die Kundschaft regelrecht „durchleuchtet“ – mit negativen Konsequenzen wie einer Geldwäscheverdachtsmeldung. Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

habe ich als Rechtsanwalt die Nachweispflicht für Bargeld, Überweisungen, Kryptowährungen wie Bitcoin und Edelmetalle wie Gold besprochen. 

Schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten, falls Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung einholen möchten. 

Überblick zum Mittelherkunftsnachweis: Ab wann zu erbringen?

  1. Bargeld: Bei Bareinzahlungen auf das eigene Konto gilt die Grenze von 10.000,00 Euro. Und zwar auch, wenn Sie den Betrag „aufstückeln“ und über längere Zeiträume  „verteilen“. 
  2. Kryptowährungen wie Bitcoin: Auch bei Kryptobörsen wird ab 10.000,00 Euro in der Regel der Mittelherkunftsnachweis abgefragt. Verdachtsfälle oder Neukundschaft muss auch bei kleineren Zahlungen mit der Nachweispflicht rechnen – selbst 0,01 Bitcoin (BTC) können „Alarm auslösen“.
  3. Banken: Ab wann fragt die Bank nach? Siehe Bargeldeinzahlungen oben – 10.000,00 Euro! Neukundschaft wird bei Bargeld schon ab einem Betrag von 2.500,00 Euro „befragt“! Selbst Überweisungen werden bei höheren Beträgen kritisch beäugt.
  4. Gold: Unser Gesetzgeber sieht beim Kauf von Edelmetallen wie Gold oder Silber ab 2.000,00 Euro eine Ausweispflicht vor. Der Herkunftsnachweis ist jedoch damit nicht zu verwechseln! Erst größere Verkäufe von Edelmetallen können z.B. ab 10.000,00 Euro zu unangenehmem „Durchleuchten“ führen. 

Verdachtsabhängige Überprüfungen: Hier gibt es kein Limit und keinen Betrag!

Bevor wir tiefer in die Materie einsteigen, möchte ich Sie vorab warnen. Denn der Mittelherkunftsnachweis kennt zwar die oben genannten Grenzen, doch das „bedeutet gar nichts“!

Denn die Banken, Kryptobörsen oder Edelmetallhändler sind gesetzlich dazu angehalten, über diese Limits und Beträge hinaus zu prüfen – wenn ein Verdacht besteht. Und wann besteht ein Verdacht?

Im Grunde verlangt das Geldwäschegesetz, dass die verpflichteten Stellen die Gesamtumstände betrachten. Passt Ihre Zahlung zu Ihrem sonstigen, finanziellen Leben? Wenn nicht, kann theoretisch bereits ab 1 Euro „nachgebohrt“ werden! 

Banken: Ab wann ist der Mittelherkunftsnachweis zu erbringen?

Banken überprüfen Ihre Bargeldeinzahlungen auf Ihr eigenes Girokonto. Ab einem Betrag von 10.000,00 Euro als Einmalzahlung wird definitiv die Nachweispflicht verlangt. 

Sollten Sie über längere Zeiträume mehrfach kleinere Beträge eingezahlt haben, die letztlich 10.000,00 Euro oder mehr ergeben, wird ebenso der Mittelherkunftsnachweis abgefragt. Ab wann diese „Aufteilung“ auffällt, ist unbekannt – die Banken nutzen automatisierte Systeme zur Erkennung.

Wichtig: Neukundinnen und Neukunden einer Bank werden bereits ab 2.500,00 Euro Bargeldeinzahlung aufgefordert, die Herkunft der Gelder zu belegen. Auch hier gilt, dass eine „schrittweise Einzahlung“ mit Bargeld ebenso die Pflicht auslösen kann. Siehe: Herkunftsnachweis Bargeld.

Worauf müssen Sie zur Nachweispflicht bei den Banken achten? Über die Grenzen und Schwellenwerte hinaus:

Im Zweifel sollten Sie sich mit Ihrem Bankberater besprechen, bevor Sie eine größere Geldsumme mit Bargeld einzahlen. Somit erfahren Sie vorab, inwieweit der Mittelherkunftsnachweis verlangt wird – und ab wann. 

Teilen Sie offen und ehrlich mit, dass Sie Bescheid wissen – Banken müssen gemäß Geldwäschegesetz die Kundschaft durchleuchten. Siehe: Mittelherkunft Bank.

Hilfreich sind bei der Bargeldeinzahlung Belege darüber, woher Ihr Bargeld denn stammt. Beispielsweise Ihre Kontoauszüge, welche die damaligen Abhebungen darstellen. Falls diese von einer anderen Bank stammten, könnte „besonders nachgefragt“ werden.

Kryptowährungen: Ab wann greift der Mittelherkunftsnachweis?

Kryptowährungen wie Bitcoin sind „besonders kritisch beäugt“ worden – und zwar vom Gesetzgeber. Deshalb zählt unser heutiges Geldwäschegesetz auch hinsichtlich der digitalen Vermögenswerte.

Die Kryptobörsen sind daher verpflichtet, die Herkunft Ihrer Kryptowährungen oder Ihres Geldes zu überprüfen. Ab einem Betrag von 10.000,00 Euro Geldeinzahlung, oder Kryptos in diesem Wert, müssen Sie mit einem Herkunftsnachweis rechnen.

Allerdings sind viele Kryptobörsen auch weitaus „vorsichtiger“ – und fragen „früher nach“. Ab wann? Teilweise schon bei kleinsten Einzahlungen wie einem Betrag von z.B. 500,00 Euro oder 0,01 Ethereum (ETH)

Worauf müssen Sie bei den Kryptobörsen bezüglich Herkunft der Gelder oder Kryptos achten?

Bei der Nachweispflicht hinsichtlich Banken haben Sie wenigstens ein „seriöses Gegenüber“ im Sinne einer ausgebildeten Bankberaterin oder eines erfahrenen Bankberaters. Doch bei Kryptobörsen sieht das anders aus.

Plötzlich müssen Sie „irgendeinem Support-Mitarbeiter“, der sich lediglich mit einem Vornamen benennt, Ihre gesamten Vermögendaten offenlegen. Oft sind es Studentinnen und Studenten, ungelernte Hilfskräfte und outgesourcte Support-Teams, welche die Nachweispflicht „überprüfen“.

Ich will damit sagen: Der Support einer Kryptobörse ist nicht vergleichbar mit dem örtlichen Bankberater. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Kryptobörse „ewig“ nachfragt und vieles nicht auf Anhieb versteht. Umso gründlicher sollten Sie Ihren Mittelherkunftsnachweis vorbereiten - siehe: Herkunftsnachweis für Kryptowährungen wie Bitcoin.

Kryptobörsen verwenden auch diese Begrifflichkeiten:

Viele ausländische Kryptobörsen bezeichnen die hier besprochene Nachweispflicht zur Herkunft der Gelder oder Herkunft der Kryptowährungen gemäß Geldwäschegesetz anders:

  • Proof of Source of Funds
  • Origin of Funds
  • Proof of Funds
  • Wealth Declaration
  • Source of Funds
  • Source of Wealth

Gemeint ist stets, dass Sie die Vermögensherkunft nachweisen müssen, und zwar detailliert. Die Kryptobörsen fragen explizit danach und lassen sich mit „mündlichen Zusagen per Mail“ nicht abspeisen.

Gold: Ab wann gilt der Mittelherkunftsnachweis bei Edelmetallen?

Jetzt müssen Sie sich konzentrieren. Denn der Gesetzgeber hat einerseits die Nachweispflicht zur Herkunft der Gelder geschaffen, und andererseits die Ausweispflicht bei Barkäufen.

Hinsichtlich der Bargeldkäufe beim Edelmetallhändler gilt, dass Sie sich ab einem Kaufwert von 2.000,00 Euro ausweisen müssen. Diese „Ausweispflicht“ ist nicht zu verwechseln mit dem „echten“ Mittelherkunftsnachweis gemäß Geldwäschegesetz. Siehe: Herkunftsnachweis Gold.

Über die Ausweispflicht hinaus wird Ihr Edelmetallhändler Ihnen einen Herkunftsnachweis abverlangen, falls Sie größere Summen – z.B. bei einem Betrag von 10.000,00 Euro – in Gold oder Silber verkaufen wollen. 

Worauf müssen Sie beim Gold und anderen Edelmetallen zum Vermögensnachweis achten?

Beim Goldkauf wird das anonyme Tafelgeschäft geschätzt. Unter 2.000,00 Euro können Sie ohne Ausweispflicht „Edelmetalle shoppen“. Dies führt aber zu Problemen beim Mittelherkunftsnachweis.

Nicht selten melden sich Betroffene bei mir, die über Jahrzehnte anonym – völlig legal! – Edelmetalle erworben hatten. Der Nachteil? Auf den Kaufbelegen steht Ihr Name nicht!

Somit haben Sie keinen „niet- und nagelfesten“ Herkunftsnachweis für Ihr Gold. Wenn Sie die Edelmetalle verkaufen wollen, wird „nachgebohrt“ und Sie kommen in Schwierigkeiten. Ab wann das problematisch wird? 

Definitiv ab einem Betrag von 10.000,00 Euro – teilweise sogar schon bei kleineren Beträgen, je nachdem, wie sorgsam Ihr Edelmetallhändler mit dem Geldwäschegesetz umgeht.

Meine Empfehlungen als Rechtsanwalt für Mittelherkunft:

  • Gewöhnen Sie sich daran, dass Sie Ihre Vermögenswerte nicht mehr „frei bewegen“ können wie das in den letzten Jahrzehnten noch der Fall war.
  • Es sind nun mehr Grenzen und Schwellenwerte zu beachten. 
  • Wer jetzt keine sorgsame „Buchhaltung“ in privater Hinsicht pflegt, gerät beim Mittelherkunftsnachweis in Bedrängnis.
  • Sie brauchen Belege zu allem Bargeld, zu Ihren Kryptowährungen, Ihrem Gold und sogar Ihrem Vermögen auf Bankkonten (Giralgeld).
  • Je mehr Sie diesbezüglich dokumentieren, desto leichter können Sie der Nachweispflicht nachkommen – bei Banken, Kryptobörsen oder Edelmetallhändlern.

Was tun, wenn etwas schiefgeht? Ab wann brauche ich einen Anwalt für die Nachweispflicht?

  • In der Regel sollte Ihr Mittelherkunftsnachweis kein Problem sein. Doch wenn es Schwierigkeiten gibt, geraten Sie unter einen Geldwäscheverdacht.
  • Dann wird die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt im Wege eines Geldwäscheverdachts auf Sie „aufmerksam“ und „durchleuchtet“ jeden Winkel Ihrer finanziellen Existenz.
  • Ein erfahrener Rechtsanwalt für Herkunftsnachweise kann Ihnen dabei helfen, eine saubere Dokumentation zu erstellen – und die Kommunikation mit der Bank, der Kryptobörse, dem Edelmetallhändler oder den Behörden zu führen.

Bedeutet konkret:

  • Somit wären Sie auf der sicheren Seite und könnten die Risiken erheblich eindämmen. 
  • Sollte Ihr Mittelherkunftsnachweis von irgendeiner Stelle „abgelehnt“ werden, - und zwar egal, ab wann oder ab welchem Betrag -  gilt „Alarmstufe Rot“!
  • Dann sollten Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Womöglich wird „im Hintergrund“ bereits strafrechtlich gegen Sie ermittelt – ohne dass Sie informiert werden!

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis:

Ich biete Ihnen an, mir Ihren Einzelfall anzuhören – und zwar völlig unverbindlich. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten oder über meine Website, was passiert ist und weshalb Sie sich Sorgen machen.

Sie erhalten meine kostenfreie Ersteinschätzung zeitnah zurück. Danach und auf dieser Grundlage können Sie frei über Ihre weiteren Schritte entscheiden. Auf Wunsch kann ich Ihren Fall begleiten und den Mittelherkunftsnachweis für Sie rechtssicher abklären.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

können Sie leicht erkennen, dass ich mich mit dieser Thematik seit Jahren intensiv beschäftige. Mir ist kein Fall „unbekannt“ – ich habe schon alles bezüglich Bargeld, Gold und Kryptowährungen gesehen und erlebt.

Mittelherkunftsnachweis ab welchem Betrag
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Mittelherkunft Anwalt


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