Mobiler Blitzer: BAB 10, km 153,83, in Richtung Potsdam- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann ist die zugrundeliegende Messung meist anfechtbar. Eine große anerkannte Sachverständigenorganisation hat festgestellt, dass durchschnittlich 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar sind, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  sind und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Vor allem das hier eingesetzte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist wegen seiner Fehleranfälligkeit die Ursache, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach zu erklären. Das Gerät sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn hier auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Sämtliche Fahrzeuge in diesem Bereich reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen dann die Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Auf dieser Gundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Wird ein Überschreiten des eingestellten Grenzwertes festgestellt, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber die hier eingestellte überlange Messstrecke führt allein schon zu massiven Messfehlern. Denn sie verursacht eine nicht geplante Auffächerung der ausgesandten Messstrahlen und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Pkw im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto mit der angezeigten Geschwindigkeit gemessen wurde. Sehr oft ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dies führt dann automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wurden während des Aufbaus nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests vollständig dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden. War zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.




Foto(s): Andreas Junge

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