Multi-Asset-Portfolio Sparplan – Beteiligung beenden und Schaden abwenden

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23.12.2020

Multi-Asset-Portfolio Sparpläne sind Risikoanlagen. Wer einen solchen Sparplan zum Zwecke der Altersvorsorge gezeichnet hat, der kann sich keineswegs sicher sein, dass er damit gut bedient ist. Denn das Verlustrisiko verbietet eine solche Investition zur Altersvorsorge. Zudem liegt die Höhe der Provision und des Agios oft über 20 % des Anlagebetrages. So muss der Anleger am Ende der Laufzeit damit rechnen, dass sein Sparertrag weit unter den eingezahlten Spareinlagen liegt. Wer darüber vor Abschluss seines Sparvertrages von dem Berater bzw. Vermittler umfassend aufgeklärt wurde, der weiß, worauf er sich eingelassen hat. Doch nach unserer Erfahrung wurden viele Anleger nicht oder nicht hinreichend auf die Risiken hingewiesen, die in einem Totalverlust gipfeln können. In diesem Fall kann der betroffene Anleger entweder seinen Sparplan widerrufen oder den Vermittler/Berater in die Haftung nehmen.


Widerruf des Sparplanes

Verträge können unabhängig von den bestehenden Widerrufsfristen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt oder/und die Rechtsfolgen nicht ordnungsgemäß darstellt. Ist das der Fall, dann hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, sodass der Vertrag auch nach der in der Belehrung vorgesehenen Frist Jahre später noch wirksam widerrufen werden kann. Die uns bekannten Multi-Asset-Portfolio Sparpläne verstoßen gegen das Deutlichkeitsgebot und enthalten keine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung im Falle des Widerrufs. Das bedeutet, dass diese Verträge immer noch widerrufen werden können.


Inanspruchnahme des Vermittlers

Anlagevermittler und insbesondere Anlageberater haften für ihre Beratung. Sie müssen ihre Kunden vor allem anlegergerecht beraten. Das bedeutet, dass sie zunächst die Risiken der Kapitalanlage prüfen und diese danach den dafür geeigneten und geneigten Kunden anbieten dürfen. Insofern verbietet es sich, riskante Anlage demjenigen anzubieten, der eine sichere Altersvorsorge sucht. Wird eine riskante Anlage aus Unkenntnis oder gar Vorsatz, um zu einem provisionsstimulierten Abschluss zu kommen, angeboten, dann ist das ein Haftungsfall. Ein besonderes strukturelles Risiko stellt die sog. Kommanditistenhaftung dar. Nach unserer Kenntnis ist den meisten Anlegern bei den Multi-Asset-Portfolio Sparplänen nicht bewusst, dass sie mit ihrer Investition zu Kommanditisten geworden sind und damit in der gesamten Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft haften. Dass sie offenbar darüber nicht aufgeklärt wurden, führt zur Haftung des Vermittlers bzw. Beraters. Ein falsch oder unzureichend beratener Anleger hat Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Vermittler/Berater. Im Ergebnis muss er so gestellt werden als hätte er die Beteiligung an einem Multi-Asset-Portfolio Sparplan nie gezeichnet. Er bekommt deshalb seine geleisteten Zahlungen zurück.


Unser Angebot: Ersteinschätzung der Rückabwicklungsmöglichkeit Ihres Multi-Asset-Portfolio Sparplanes

Wenn Sie über einen Multi-Asset-Portfolio Sparplan verfügen, bei dem Sie schon jetzt Verluste haben bzw. Verluste befürchten, dann bieten wir Ihnen eine Ersteinschätzung an, um die Rückabwicklung dieser Anlage zu prüfen. Wir informieren Sie über Ihre Erfolgsaussichten sowie die Kosten einer außergerichtlichen als auch ggf. einer gerichtlichen Vertretung. Im Erfolgsfall trägt die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Unsere Kompetenz

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit gescheiterten Kapitalanlagen infolge von Falschberatung und Betrug. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit enttäuschte und getäuschte Anlegerinnen und Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir kennen die Finanzmärkte und ihre Akteure, wissen um die Mechanismen und Praktiken, die Anleger um ihr Geld bringen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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