Muss ich meinen PIN herausgeben ?
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Muss ich meinen PIN herausgeben ?
Spoiler: Nein, müssen Sie nicht !
Warum geht’s: In vielen Delikten werden die Mobiltelefone und / oder Computer beschlagnahmt.
Ersteres betrifft fast jeden Betäubungsmittelfall, Computer und Co bei Delikten im Sexualbereich – Kinder und Jugendpornographie - und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Hakenkreuz etc).
Typische Beschlagnahmesituation ist bei einer Hausdurchsuchung.
Auch typisch für diese Situation ist, dass die Überrumplung beim Durchsuchten – der sich in einer völlig surrealen Situation befindet, da wildfremde uniformierte Menschen in der eigenen Wohnung stehen und diese durchsuchen - durch die Polizei genutzt und kriminalistisch listig sofort nach dem PIN und PASSWORT gefragt wird und mit Kosten gedroht, die entstehen werden, wenn man das Handy knacken muss. Unter diesem angeblichen Kostendruck werden sodann die meisten PINS du PASSWÖRTER herausgegeben.
Der Strafverteidiger rät Ihnen aber dazu es nicht zu tun.
Sie müssen den PIN nicht herausgeben.
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Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten gehört zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens.
Dazu gehört auch, Beweismittel gegen sich nicht preisgeben zu müssen.
Und Vorsicht, das Handy und die Festplatten werden vollständig untersucht. Dazu gehören auch Chats und Ordner, an die man nicht mehr denkt.
Und wissen Sie noch, was Ihnen irgendwer irgendwann in irgendeinem chat mal geschickt hat ?
Eine Strafbarkeit, eben bei verfassungswidrigen Kennzeichen ist schnell mal gegeben. Da muss nur mal jemand vor Jahren ein schlechte Meme im Chat geschickt haben.
Daher: geben Sie den PIN niemals in der ersten Reaktion heraus. Nach Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger können Sie das immer noch tun. Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass Ihnen dazu jemand rät.
Haben Sie bereits Erfahrung mit dem Thema gemacht ? Dann melden Sie sich ?
https://www.ks-strafverteidigung.de/ra-stehr
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