Neue Betrugsmethode mittels QR-Codes „Quishing“– Deutsche Bankkunden im Visier, Fachanwalt klärt auf

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Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt eindringlich vor der neuen und hochgradig raffinierten Betrugsmethode „Quishing“, die durch gefälschte QR-Codes Bankkunden in die Irre führt. 

Wie die heutige Stuttgarter Zeitung berichtet, sind zahlreiche deutsche Bankkunden von dieser Masche betroffen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass diese gefälschten QR-Codes oftmals täuschend echt erscheinen – so sehr, dass von einem grob fahrlässigen Verhalten der Bankkunden nicht ausgegangen werden kann.

„Diese neue Form des Betrugs nutzt gezielt das Vertrauen der Kunden in QR-Codes aus, die im Alltag immer häufiger eingesetzt werden,“ erläutert Rechtsanwalt Eser. „Ob an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, auf falschen Strafzetteln oder in vermeintlich offiziellen Bankschreiben – Quishing bringt Verbraucher in ernsthafte Gefahr, Opfer von Identitäts- und Bankdatenmissbrauch zu werden.“

Wie Quishing funktioniert?

Beim Quishing manipulieren Kriminelle QR-Codes, um Kunden auf betrügerische Websites umzuleiten. Durch das Scannen dieser Codes gelangen Bankkunden unbemerkt auf gefälschte Seiten, auf denen sie ihre persönlichen Daten eingeben. Besonders hinterhältig ist dabei die Kombination aus vermeintlich offiziellem Schriftverkehr oder öffentlich angebrachten QR-Codes, die den Anschein erwecken, seriös zu sein.

Banken haften bei täuschend echten Fälschungen

Rechtsanwalt Eser erklärt: „Wenn die Fälschung so perfekt ist, dass der Kunde von der Echtheit ausgehen kann, erlischt der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Der Kunde darf erwarten, dass die Bank ausreichende Schutzmechanismen bereitstellt, die ihn vor solchen Täuschungen bewahren.“ Tatsächlich besagt die Gesetzeslage nach § 675u BGB, dass die Bank ihre Sicherheitsvorkehrungen stets aktuell halten muss. Vor allem bei offiziellen Schreiben und Bankbriefen, die täuschend echt nachgebildet werden, kann der Kunde im Zweifel davon ausgehen, dass sie legitim sind. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit seitens der Bank wird damit substanzlos.

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bekräftigt, dass Banken in der Pflicht stehen, den Nachweis zu erbringen, wenn Kunden grob fahrlässig gehandelt haben. Andernfalls sind sie verpflichtet, die unrechtmäßig abgebuchten Beträge zu erstatten.

„Eine vollständige Erstattung ist gerade bei solchen Täuschungsmanövern oft durchsetzbar, da die Verantwortung bei den Banken liegt, ihre Kunden vor solch trickreichen Betrugsmethoden zu schützen,“ erklärt Rechtsanwalt Eser.


Erfolgreiche außergerichtliche Einigungen als Alternative zur Klage

Rechtsanwalt Eser verweist auf die große Zahl außergerichtlicher Einigungen, die seine Kanzlei in den letzten 20 Jahren erfolgreich für Bankkunden erzielt hat – oft mit einer Erstattung von bis zu 100 %. Für betroffene Bankkunden, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist der Gang zum Fachanwalt eine wirksame Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber den Banken durchzusetzen. Aber auch ohne Versicherung gibt es oft kostensparende Wege zur außergerichtlichen Einigung.

Verbraucherfreundliche Gesetzeslage und Beweislastumkehr zugunsten der Bankkunden

Nach den Regelungen des § 675u BGB sind Banken verpflichtet, alle nicht autorisierten Zahlungen bei Kreditkarten- und Online-Betrug zu erstatten, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Gesetzgebung geht hier bewusst auf die Seite des Verbrauchers und stärkt dessen Rechte. Entscheidend ist die sogenannte „Beweislastumkehr“: Banken müssen darlegen und beweisen, dass der Kunde durch grobe Fahrlässigkeit den Missbrauch ermöglicht hat, etwa durch die Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten.

„Diese Beweislastumkehr stellt sicher, dass Bankkunden nicht unverschuldet für betrügerische Transaktionen haften müssen. Die Bank steht in der Pflicht, umfassende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und im Ernstfall zu belegen, dass der Kunde für den Missbrauch verantwortlich ist,“ erklärt Rechtsanwalt Eser.


Die Kanzlei von Rechtsanwalt Eser steht Bankkunden, die Opfer solcher Betrugsfälle geworden sind, bundesweit zur Seite und bietet umfassende Beratung und Vertretung, um finanzielle Schäden durch den QR-Code-Betrug zurückzufordern.

Fachanwaltliche Betreuung mit jahrzehntelanger Erfahrung

Rechtsanwalt Eser hebt die Vorteile seiner spezialisierten Betreuung hervor: „Unsere Mandanten profitieren von einer fundierten Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht. Gerade in der heutigen Zeit, in der das Vertrauen in Banken sinkt, ist es entscheidend, sich auf eine individuelle und fachkundige Betreuung verlassen zu können.“ In den vergangenen zwei Jahrzehnten erzielte Eser erfolgreiche Vergleiche und Urteile gegen Geschäftsbanken und Sparkassen, darunter auch prominente Banken und andere namhafte Institute.

Vorteile für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung

Besonders für Bankkunden ohne Rechtsschutzversicherung ist eine außergerichtliche Einigung oft der bevorzugte Weg, da sie zügig und kostensparend eine Lösung herbeiführen kann. „Wir kennen die Verfahren und Argumente, die zu einer schnellen Klärung führen. Für unsere Mandanten haben wir bereits zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit der DKB Bank und anderen Instituten erfolgreich abgeschlossen,“ so Eser weiter.

Für eine erste kostenfreie Beratung wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Eser LAW:

Rechtsanwalt Eser – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: +49 (0)711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de

Die Kanzlei Eser bietet Ihnen eine unverbindliche Erstberatung, um die Erfolgsaussichten und möglichen Schritte bei Betrugsfällen wie „Quishing“ oder anderen bankrechtlichen Anliegen zu besprechen.

Foto(s): RA Eser

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