Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – Rechtsanwalt – Vorladung zur Polizei
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Verstoß gegen das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Ende November 2016 ist das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten.
Unter das NpSG fallen Stoffe oder eine Zubereitung eines Stoffes aus den Stoffgruppen 2 – Phenethylaminoder Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide, vgl. Anlage zum NpSG. Damit wurde nun ein weiteres Schlupfloch geschlossen für die Substanzen, die nicht unter das BtMG fielen.
Immer wieder werden in einschlägigen Internetshops, im Darknet oder in Foren sogenannte legale Alternativen angeboten. Die Anbieter werben damit, gerade keine Substanzen zu verkaufen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Insbesondere jüngere Konsumenten kaufen, gerade vor dem Hintergrund der angeblichen Legalität, die oft als Räuchermischungen oder Badesalzen angebotenen Substanzen.
Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sind auch bekannt als sogenannte:
- Herbal Ecstasy
- Spice
- Legal Highs
- Herbal Highs
- Badesalzmischungen
- Kräutermischungen
- Räuchermischungen
- Research Chemicals (Forschungschemikalien)
- Designerdrogen
„Legal Highs“ synthetische Drogen, die als angeblich legale Alternativen zu illegalen Drogen vermarktet werden, sind Drogen, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger oder Badesalze angeboten werden.
Sie enthalten häufig Rauschmittel, Stimulanzien oder ähnliche chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Legal Highs werden zu Rauschzwecken konsumiert. Verpackt in bunten Tütchen werden sie seit einigen Jahren über Internetshops verkauft. Diese „Legal High“-Produkte enthalten in der Regel sogenannte Research Chemicals, das sind Substanzen aus der Pharmaforschung, die in beliebiger Menge in illegalen Labors zusammengebraut werden. Der legale Status der Grundsubstanzen sagt dabei nichts über ihre Gefährlichkeit aus, denn ihre Neben- und vor allem Langzeitwirkungen sind nicht erforscht.
Wirkung
Der aktuelle Wissensstand zur Wirkung beruht derzeit überwiegend auf Berichten von Konsumenten. Die Wirkung der Legal Highs zielt auf einen Rauschzustand ab. Durch die immer wieder geänderte Zusammensetzung, kann eine genaue Wirkung jedoch nicht festgestellt werden.
Bei den meisten Substanzen handelt es sich um sogenannte „Experimentalchemie“ oder um Abfälle aus der pharmazeutischen Industrie. Es sind weder die genaue Wirkweise noch eventuelle Kurz- und Langzeitfolgen in irgendeiner Weise ausreichend dokumentiert. Auch ist der Reinheitsgrad der chemischen Wirkbestandteile nicht sichergestellt, sodass teilweise giftige Verunreinigungen und Prozesszwischenstufen der Herstellung enthalten sein können.
Folgeerscheinungen
Als Folgeerscheinungen treten Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kreislaufversagen und Ohnmacht, hohes Fieber sowie über Vergiftungen Wahnvorstellungen und Psychosen sowie Aggressionen und Selbstmordgedanken auf. Deutschlandweit gab es Fälle mit schweren bzw. lebensgefährlichen Intoxikationen nach Konsum von neuen Substanzen. Nach dem (Misch-)Konsum von Legal Highs starben in den vergangenen Jahren bereits einige Menschen.
Badesalze
Unter den Namen Cloud Nine, Krokodil, Ivory Wave, Angel Dust, Vanilla Sky und anderen werden diese neuartigen, synthetischen Drogen, meist bestehend aus Mephedrom, fast ausschließlich übers Internet verkauft. Diese Mischungen aus China und Südamerika haben „zombieartige“ Auswirkungen. Experten sagen, dass die Wirkung so stark wie die von Kokain, LSD, Extacy, Meth und PCB zusammen sei. Das Badesalz wird meist geraucht, geschnupft oder geschluckt, aber auch die Verwendung als Zusatz in das Badewasser zeigt ihre Wirkung. Die auftretenden psychischen Folgen können mehrere Monate anhalten. Problematisch ist auch, dass sie in einem Drogentest nicht nachgewiesen werden können
Was ist Sinn und Zweck des neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)?
Der Name Research Chemicals sagt es bereits. Bei den sogenannten Legal Highs handelt es sich um Forschungschemikalien. In der Regel sind sie nicht ausgeforscht. Der Inhalt und die Herkunft der Stoffe sind oft unklar, ebenso die Wirkung und die Nebenwirkungen. Die Gesundheitsgefahr, die von diesen Rauschmitteln ausgeht, deren Sinn und Zweck es ist, Cannabisprodukte bzw. Amphetaminzubereitungen zu imitieren, ist immens. Sinn und Zweck des Gesetzes ist also, wie auch beim Betäubungsmittelgesetz, der Schutz der Volksgesundheit.
Was stellt das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Strafe?
Das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) stellt
- den Handel,
- das Inverkehrbringen,
- das Verabreichen,
- das Herstellen und
- das Verbringen
von neuen psychoaktiven Stoffen unter Strafe.
Kann ich auch als Endkonsument für den Besitz eines neuen psychoaktiven Stoffes bestraft werden?
Auch der Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist verboten. Er wird allerdings nicht strafrechtlich sanktioniert. Die aufgefundenen Substanzen werden durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eingezogen.
Wie kann ich für den Verstoß gegen das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) bestraft werden?
Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Band handelt oder als Person über 21 Jahre einen neuen psychoaktiven Stoff an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder ihn ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Rechtsanwältin Heike Michaelis
bundesweite Strafverteidigung
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