Neuer Abfindungsrechner: Abfindungshöhe realistisch berechnen
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Im Internet sind etliche Abfindungsrechner zu finden. Nur kommen die zu Ergebnissen, die mit der tatsächlich erreichten Abfindung meist nicht übereinstimmen – sie sind zu niedrig. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat einen neuen Abfindungsrechner entwickelt, der den realistischen, meist höheren, Abfindungsergebnissen der Praxis eher entspricht. Hier stellt er ihn vor:
Unseren neuen Abfindungsrechner finden Sie auf der Website meiner Fachanwaltskanzlei. Er ist kostenlos und berechnet Ihre voraussichtliche, realistisch erreichbare Abfindung nach wenigen Klicks unmittelbar auf der Website. Das Ergebnis wird als Abfindungsspanne angezeigt.
Das Tool wendet sich ab von der bekannten pauschalen Formel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“. Diese spiegelt regelmäßig nicht mehr das wider, was ein erfahrener Kündigungsschutzexperte bei bestehendem Kündigungsschutz des Arbeitnehmers üblicherweise vor Gericht erreicht. Auch wird diese Formel nicht einfach verdoppelt. Unser Abfindungstool beruht auf jahrelangen prozessualen Erfahrungen, ist differenziert und kommt deshalb zu realistischeren, höheren Abfindungsergebnissen.
Der Abfindungsrechner fragt eingangs danach, ob gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. Auch bei letzterem erfährt man das in Verhandlungen Erreichbare. Dabei ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hat. Hat der Arbeitnehmer nicht zugestimmt, ist ein mitunter deutlich höheres Abfindungsergebnis realistisch, als das im Aufhebungsvertrag angebotene.
Gibt es einen Sozialplan, ist in individuellen Verhandlungen meist mehr herauszuholen, unabhängig davon, was das Abfindungstool errechnet. Auszugehen ist von der im Sozialplan angegebenen Abfindung; diese bekommt der Arbeitnehmer in jedem Fall – und bei individuellen Verhandlungen meist mehr.
Gehen Sie auf meine Kanzleiwebsite und berechnen Sie Ihre voraussichtlich erreichbare Abfindung. Im Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich auf Kündigung und Abfindung spezialisiert hat. Nutzen Sie am besten die kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsangebote der spezialisierten Fachanwaltskanzleien. Mein Praxistipp: Rufen Sie nach Zugang des Kündigungsschreibens als Erstes bei einem spezialisierten Fachanwalt an, danach bei der Agentur für Arbeit – und dann erst bei Ihrer Familie und Ihren Freunden. So gehen Sie regelmäßig sicher, dass Sie keine für Ihre Abfindungschancen relevante Frist verpassen.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?
Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.
Bundesweite Vertretung
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
Alles zum Arbeitsrecht, und den neuen Abfindungsrechner, finden Sie auf unserer Website.
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