Neuer Blitzer auf der A52 bei Essen – darf die Stadt dort überhaupt mobil messen?

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Seit dem 17.11.2016 steht auf der A52 in Essen, zwischen den Abfahrten Kettwig und Rüttenscheid ein futuristisch aussehender Blitzer. Die Stadt Essen, welche den Blitzer laut einem Bericht der WAZ betreibt, möchte offenbar bis Sommer 2017 die Sicherheit in der dortigen Baustelle gewährleisten, in der derzeit nur Tempo 80 erlaubt ist.

Bei der gut getarnten Anlage handelt es sich um den so genannten „Enforcement Trailer“ der Firma Vitronic. Als Messgerät kommt in diesem die mobile Variante des „Vitronic PoliScan Speed“ zum Einsatz. Zwar liegen derzeit noch keine Anhaltspunkte vor, wie zuverlässig das konkrete Gerät in Essen misst – hierzu werden wir die Fälle abwarten müssen –, allerdings gibt es bereits jetzt zwei grundsätzliche Fehler, welche die Stadt Essen gemacht haben könnte und welche zur Anfechtbarkeit der Bußgeldbescheide, Fahrverbote und Punkte in Flensburg führen können.

1. Punkt: Die Stadt darf auf Autobahnen gar keine mobilen Blitzer verwenden

Es klingt nach Haarspalterei, aber sollten die Messungen tatsächlich durch die Stadt Essen stattfinden, so bestehen sehr gute Argumente dafür, dass sie rechtswidrig sind. Der Hintergrund liegt versteckt in § 48 OBG NRW (Ordnungsbehördengesetz NRW). Dieser sagt nämlich in schönstem Juristendeutsch:

„Die Kreisordnungsbehörden und die Großen kreisangehörigen Städte im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Auf Bundesautobahnen und den vom Innenministerium nach § 12 des Polizeiorganisationsgesetzes bestimmten autobahnähnlichen Straßen erfolgt die Überwachung durch die Kreisordnungsbehörden nur mit in festinstallierten Anlagen eingesetztem technischen Gerät.“

Auf den konkreten Fall übersetzt heißt das aus unserer Sicht:

„Die Stadt Essen ist neben der Polizei NRW zuständig für Geschwindigkeitsmessungen. Sie darf auf Bundesautobahnen aber nur mit fest installierten Blitzern – beispielsweise Lasersäulen oder Starenkästen – messen.“

Der Streit ist hier der gleiche wie auf der A3 bei Mettmann/Hilden: Die Blitzanlage ist unserer Auffassung nach in einem Anhänger verbaut und deshalb mobil. Die Messung erfolgt auf der A52 und damit auf einer Bundesautobahn, sodass die Stadt hier bereits ihre Kompetenzen überschreitet, so sie wirklich für die Messungen zuständig ist.

2. Punkt: Wenn die Aufstellung durch Mitarbeiter des Herstellers geschieht, so muss ein Schulungsvermerk in der Akte sein

Aber auch ein weiterer ganz entscheidender Punkt könnte betroffenen Autofahrern den Führerschein retten: Regelmäßig ist es so, dass die Aufstellung solcher Anhänger durch die Mitarbeiter der Herstellerfirma geschieht, weil dies für die Stadt effektiver und kostengünstiger sein mag als eigene Beschäftigte damit zu betrauen. Die Rechtsprechung fordert allerdings, dass die Person, die ein Messgerät aufstellt, nachweislich hierfür besonders geschult ist. Denn wenn diese Qualifikation nicht nachgewiesen ist, so könnten bereits Fehler bei der Aufstellung passiert sein. Ein solcher Schulungsvermerk des Mitarbeiters des Herstellers liegt der Messakte aber aus unserer Erfahrung häufig nicht bei – ein klarer Verstoß gegen die Anforderungen der Rechtsprechung.

Einspruch gegen Bescheide auch ohne konkrete Anhaltspunkte von Fehlern

Wie gesagt haben wir noch keine konkreten Anhaltspunkte, ob der Enforcement Trailer auf der A52 fehlerfrei misst. Eine Verkehrsüberwachung an der entsprechenden Stelle ist aus gefahrpräventiven Gründen sicherlich wünschenswert.

Da jedoch bisher noch keine gerichtliche Überprüfung der Verwertbarkeit der Messungen und etwaiger Messfehler stattfinden konnte, raten wir allen Betroffenen, Einspruch einzulegen, um die Rechtskraft der Entscheidung im konkreten Fall zu vermeiden. Sollte die Stadt Essen keine gesetzliche Grundlage hinsichtlich ihrer Zuständigkeit nachweisen können, um an der entsprechenden Stelle einen mobilen Blitzer einzusetzen, müssen alle Verfahren eingestellt werden.

Betroffene allerdings, die bis dahin die Bescheide akzeptiert haben, werden Ihr Geld aller Voraussicht nach nicht zurückbekommen und zudem auch für Fahrverbote nicht entschädigt. Nur derjenige, der sich rechtzeitig gegen den Bescheid gewehrt hat, kommt in den Genuss einer entsprechenden grundsätzlich wirkenden Entscheidung.

Tim Geißler

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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