Neuer Bußgeldkatalog – Die wichtigsten Änderungen 2021
- 4 Minuten Lesezeit
Nachdem die letzte Änderung des Bußgeldkatalogs an formalen Fehlern scheiterte, tritt ab dem 09.11.2021 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft.
Strengere Fahrverbote?
Ursprünglich sollten insbesondere Geschwindigkeitsverstöße härter durch Fahrverbote sanktioniert werden. Bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts war neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen. Diese Änderung ist aber nun endgültig vom Tisch.
Es bleibt dabei, dass einmonatige Fahrverbote erst bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts verhangen werden. Wer innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung über einen Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 25 km/h ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht, muss ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Erhöhung der Geldbußen
Der Gesetzgeber hat es bei den Fahrverboten belassen, dafür aber die Regelgeldbußen in vielen Bereichen erheblich erhöht. Bereits im Verwarnungsgeldbereich für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind erhebliche Verschärfungen zu verzeichnen. So sind bei einer Überschreitung von 16 – 20 km/h innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu bezahlen. Die konkreten Erhöhungen können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden.
Geschwindigkeitsverstöße:
Aktuelle und künftige Bußgelder für Pkw/Motorräder
innerorts
Tempoverstoß km/h | Bußgelder | Bußgelder in Euro ab 09.11.2021 | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|---|
bis 10 | 15 | 30 | ||
11 - 15 | 25 | 50 | ||
16 – 20 | 35 | 70 | ||
21 - 25 | 80 | 115 | 1 | |
26 – 30 | 100 | 180 | 1 | 11 |
31 - 40 | 160 | 260 | 2 | 1 |
41 – 50 | 200 | 400 | 2 | 1 |
51 - 60 | 280 | 560 | 2 | 2 |
61 - 70 | 480 | 700 | 2 | 3 |
über 70 | 680 | 800 | 2 | 3 |
außerorts
Tempoverstoß km/h | Bußgelder in Euro bis 08.11.2021 | Bußgelder in Euro ab 09.11.2021 | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|---|
bis 10 | 10 | 20 | ||
11 – 15 | 20 | 40 | ||
16 – 20 | 30 | 60 | ||
21 - 25 | 70 | 100 | 1 | |
26 – 30 | 80 | 150 | 1 | 11 |
31 - 40 | 120 | 200 | 1 | 11 |
41 – 50 | 160 | 320 | 2 | 1 |
51 - 60 | 240 | 480 | 2 | 1 |
61 - 70 | 440 | 600 | 2 | 2 |
über 70 | 600 | 700 | 2 | 3 |
1Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Quelle: ADAC e. V.
Parkverstöße:
Beim Parken sollten Autofahrer künftig noch genauer darauf achten, wo sie ihr Fahrzeug abstellen. Einfache Verstöße gegen Park- oder Halteverbote werden künftig mit 25 Euro statt 15 Euro geahndet. Darüber hinaus wird auch das Zeitmoment entscheidend sein. Wer bspw. länger als eine Stunde einen Geh- und Radweg blockiert und dadurch andere behindert, muss 80 Euro zahlen.
Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten mit Behindern von Rettungsfahrzeugen macht das Portemonnaie um 100 Euro leichter. Parken Sie in der zweiten Reihe, kostet Sie das 55 Euro. Werden Radfahrer aufgrund eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs behindert, zahlt der verantwortliche Fahrzeugführer 80 Euro und bekommt dazu neuerdings auch einen Punkt in Flensburg.
Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
Konkret kommt es zu folgenden Änderungen:
Bußgeldtatbestand | Bußgelder in Euro ab 09.11.2021 | Punkte |
---|---|---|
Parkverbot missachtet | 25 | |
- länger als 1 Stunde | 40 | |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 | |
- mit Behinderung | 40 | |
in zweiter Reihe geparkt | 55 | |
- mit Behinderung | 80 | 1 |
- mit Gefährdung | 90 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 110 | 1 |
- länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
- länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 | 1 |
in Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 | |
- und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 | 1 |
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt | 55 | |
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt | 55 | |
- mit Behinderung | 70 | 1 |
- mit Gefährdung | 80 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
- länger als 1 Stunde | 70 | 1 |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 | 1 |
Höchstparkdauer überschritten | ||
- bis 30 Minuten | 20 | |
- bis 1 Stunde | 25 | |
- bis 2 Stunden | 30 | |
- bis 3 Stunden | 35 | |
- länger als 3 Stunden | 40 |
Bußgeldtatbestand | Bußgelder in Euro bis 08.11.2021 |
---|---|
Parkverbot missachtet | 15 |
- länger als 1 Stunde | 25 |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 35 |
- mit Behinderung | 25 |
in zweiter Reihe geparkt | 20 |
- mit Behinderung | 25 |
- länger als 15 Minuten | 30 |
- länger als 15 Minuten mit Behinderung | 35 |
in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 |
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt | 35 |
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt | 20 |
- mit Behinderung | 30 |
- länger als 1 Stunde | 30 |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 35 |
Höchstparkdauer überschritten | |
- bis 30 Minuten | 10 |
- bis 1 Stunde | 15 |
- bis 2 Stunden | 20 |
- bis 3 Stunden | 25 |
- länger als 3 Stunde | 30 |
Quelle: ADAC e. V.
Fußgängergefährdung und Rettungsgasse
Dass der Gesetzgeber vor allem nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer schützen will, bringt er durch die Änderungen bei Gefährdungen von Fußgängern deutlich zum Ausdruck: Kraftfahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, müssen statt 70 Euro künftig 140 Euro zahlen. Wer künftig die Rettungsgasse nutzt, um schneller voranzukommen, muss 240 Euro zahlen, darf für einen Monat von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen und bekommt zwei Punkte in Flensburg vermerkt.
Auswirkungen auf Punkteeintragungen
Besonders in Anbetracht der Verschärfung der Regelgeldbußen bei Tempoüberschreitungen stellt sich die Frage, ob auch bereits bei geringen Tempoverstößen schon Punkte im Fahreignungsregister vermerkt werden. Die Antwort lautet: Nein! Wie sich bereits aus der Tabelle ergibt, bleibt es dabei, dass erst ab Überschreitungen von 21 km/h Punkte in Flensburg vermerkt werden.
Folgen für eine erfolgreiche Verteidigung
Zunächst ist zu prüfen, welcher Bußgeldkatalog am Tattag galt. Wenn im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot vorgesehen ist, geht es vorrangig darum, die Eintragung von Punkten zu vermeiden. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Punktefolge am jeweiligen Bußgeldtatbestand anknüpft. Ist der Tatbestand objektiv erfüllt und wird die Regelgeldbuße verhangen, vermerkt das Kraftfahrtbundesamt die jeweilige Punktefolge. Jedoch folgt aus § 28a StVG, dass keine Eintragung erfolgt, wenn die Geldbuße weniger als 60 Euro beträgt. Es wird künftig deutlich schwerer werden, die Gerichte davon zu überzeugen, eine Geldbuße von weniger als 60 Euro zu verhängen, wenn der Bußgeldkatalog künftig im Regelfall deutlich höhere Geldbußen vorsieht. Wie die Gerichte damit umgehen, bleibt abzuwarten.
[Detailinformationen: RA Philipp Burchert, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Telefon 0351 80718-70, burchert@dresdner-fachanwaelte.de]
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