NexosTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform NexosTrade werden unter der Domain nexostrade.com verschiedenste Handelsgeschäfte angeboten.

So könnten Anleger mit Optionen, Optionsscheinen, Kryptowährungen, Aktien und Futures, handeln.

Darüber hinaus wirbt die Firma NexosTrade mit einer strategischen, globalen Präsenz, wobei sich die Büros von NexosTrade in Europa, Asien und im nahen Osten, befinden würden und lokale Teams sich der Bereitstellung von Unterstützung widmen würden. Die Firma NexosTrade wäre seitens der zypriotischen Aufsichtsbehörde (CySEC) beaufsichtigt bzw. reguliert.

Darüber hinaus benennt die Firma NexosTrade neben der Emailadresse: info@nexostrade.com, eine schweizer Telefonnummer sowie folgende Adresse in der Schweiz, unter der sie erreichbar wäre: Av. des Morgines 12, 1213 Switzerland, Lancy, Switzerland.

Sämtliche vorgenannten Angaben sind falsch und man kann Anlegern nur dringend davon abraten, Handelsgeschäfte über die Firma NexosTrade zu tätigen.

Zunächst einmal existieren weder in Europa noch in Asien und dem nahen Osten Büros der Firma NexosTrade. Auch unter der seitens der Firma NexosTrade angegebenen Adresse in der Schweiz findet sich keine Niederlassung der Firma NexosTrade. Dies haben Recherchen unserer Kanzlei ergeben.

Im Übrigen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma NexosTrade sind. Ein solches Impressum ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Auch eine Registrierung durch die CySEC ist nicht erfolgt. Die Firma NexosTrade benennt weder eine entsprechende Registrierungsnummer auf ihrer Homepage, noch hat die CySEC der Firma NexosTrade eine Genehmigung erteilt, Finanzdienstleistungen zu erbringen. Unabhängig davon wäre für eine entsprechende Genehmigung nicht die CySEC zuständig, sondern die schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA), nachdem die Firma NexosTrade angeblich über einen Sitz in der Schweiz verfügt.

Darüber hinaus verhält es sich so, dass die Firma NexosTrade auch in Deutschland über keine Genehmigung der deutschen, staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, über die Homepage Finanzdienstleistungen anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln.

Soweit folglich mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte getätigt werden, liegt ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht vor. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist geregelt, dass Finanzdienstleistungsunternehmen, wie die Firma NexosTrade, eine Genehmigung benötigen, um für deutsche Anleger Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Das entsprechende Genehmigungsverfahren dient dem Schutz der Anleger. Es werden deshalb hohe regulatorische Anforderungen an entsprechende Finanzdienstleistungsunternehmen seitens der BaFin gestellt, damit diese eine Genehmigung erhalten.

Die Firma NexosTrade hat nie eine Erlaubnis bei der BaFin beantragt. Sie handelt folglich unerlaubt.

Unsere Erfahrung mit unregulierten Firmen aus der Vergangenheit belegt, dass die meisten dieser Firmen unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agieren.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform NexosTrade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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