OakAssetYeild – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform OakAssetYeild wirbt unter der Domain oakassetyeild.com im Internet damit, dass sie den Forex-Handel, den Handel mit Kryptowährungen, den Handel mit binären Optionen sowie den Handel mit Differenzkontakten abwickeln würde, wobei sie im Übrigen ausführt, dass sie unter der Emailadresse: support@oakassetyeild.com erreichbar wäre und in New York / USA über eine Niederlassung verfügen würde.

Darüber hinaus behauptet die Firma OakAssetYeild unter der Rubrik „Terms & Conditions“ auf ihrer Homepage, dass die Firma reguliert sei.

Im Übrigen verweist sie auf verschiedene Auszeichnungen. So wäre sie beispielsweise 2018 als bester Forex-Broker in Russland ausgezeichnet worden.

Überprüft man die Seite genauer, dann stellt man fest, dass es einige Ungereimtheiten gibt und kann man letztlich Anlegern nur dringend davon abraten, über die Plattform OakAssetYeild Kapital anzulegen.

Zunächst einmal benennt die Firma OakAssetYeild keine genaue Adresse, unter der sie in New York einen Sitz oder eine Niederlassung haben will.

Unabhängig davon fehlt auch ein Hinweis auf eine Betreibergesellschaft der Handelsplattform. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Das gesetzlich vorgeschriebene rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig. Die Firma OakAssetYeild macht keinerlei Angaben zu ihrer Gesellschaftsform und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist.

Auch die vertretungsberechtigten Organe werden nicht benannt.

Soweit die Firma OakAssetYeild behauptet, dass sie reguliert wäre, so erscheint auch dies kaum glaubhaft. Handelsplattformen, die über eine entsprechende Regulierung verfügen, benennen sowohl die Aufsichtsbehörde, die ihnen die Genehmigung erteilt hat als auch die Lizenznummer, unter der sie seitens der entsprechenden Aufsichtsbehörde lizenziert wurden.

Auch diese Angaben sucht man vergeblich auf der Internetseite der Firma OakAssetYeild.

Abschließend ist noch festzuhalten, dass die Firma OakAssetYeild jedenfalls in Deutschland über keine Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) verfügt, über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten und Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger zu erbringen.

Soweit die Firma OakAssetYeild deshalb mit deutschen Kunden Handelsgeschäfte macht, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Hierbei handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt.

Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert agieren, können gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Umfangreiche Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer Vielzahl von unregulierten Internethandelsplattformen belegen, dass es mit solchen Plattformen immer Probleme gibt. Entweder werden Kunden ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt oder die Auszahlung von Guthaben wird beispielsweise unberechtigterweise von der Einzahlung von neuen Beträgen für angeblich angefallene „Steuern“, „Gebühren“, „Provisionen“, „Deklarationsgebühren“ etc., abhängig gemacht.

Anleger, die bei der Plattform OakAssetYeild investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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