Online-Glücksspiel: CLLB Rechtsanwälte holt knapp 63.000 Euro vom Online-Casino zurück
- 2 Minuten Lesezeit
Urteil des Landgerichts Berlin – Online-Casino hat keinen Anspruch auf das Geld
München, 23.05.2022. Einem Glücksspieler, der im Online-Casino fast 63.000 Euro verzockt hatte, dürfte ein riesiger Stein vom Herzen gefallen sein: CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Berlin zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 18. Mai 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss (Az.: 17 O 29/21).
Hintergrund für das Urteil ist, dass das Anbieten und Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 weitgehend verboten war. Viele Betreiber von Online-Casinos wollten auf den Markt in Deutschland aber offensichtlich nicht verzichten und machten ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen den Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze jedoch ohne rechtlichen Grund erhalten. Daher müssen sie den Spielern ihre Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall, den das Landgericht Berlin nun entschieden hat. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte nahm seit Beginn 2019 über eine deutschsprachige Webseite an den angebotenen Online-Glücksspielen teil. Vor der Nutzung der Angebote musste er die AGB akzeptieren und ein Konto unter Angabe seiner postalischen Anschrift eröffnen. Bis Mai 2020 hatte er unterm Strich knapp 62.700 Euro verloren. Das Geld forderte er nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück, da sie über keine Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte.
Die Klage hatte Erfolg. Nach 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar verstoßen. Die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Darum müsse die dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Berlin.
Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen notwendig. Spieler haben daher gute Chancen, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
Artikel teilen: