Online Glücksspiel: Zahlungen zurückfordern
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Aufgrund einer Reihe von jüngsten Entscheidungen, die zulasten von Online-Glücksspielanbietern ausgegangen sind, stehen die Chancen gut, dass Online-Spieler bei Online-Casinos und anderen Anbieter von Glücksspielen im Internet ihr Geld zurückfordern können.
Haben Sie auch Einsätze verloren?
In den letzten Jahren wurden durch Online-Casinos in Deutschland Umsätze von jährlich zwischen 10 bis 15 Milliarden Euro erzielt. Was viele dabei nicht wissen: Online-Glücksspiel ist bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland fast immer illegal gewesen. Denn nahezu kein Online-Casinos besaß die hierfür notwendige deutsche Lizenz. Hieraus ergeben sich mögliche Ansprüche für Spieler - und zwar auch dann, wenn der Anbieter eine Lizenz aus einem Niedrigsteuerland mit laxen Glücksspielgesetzen besitzt, wie etwa aus Malta.
In diesem Sinne urteilte als bundesweit erstes deutsches Gericht das LG Gießen am 21.01.2021, Az. 4 O 84/20, dass Spielverluste (hier in Höhe von 12.000,00 EUR) vom Betreiber des Online-Casinos „casinoclub.com“, zurückgefordert werden können. Das Urteil rief großes Aufsehen hervor und wurde in der Öffentlichkeit ausführlich besprochen, u.a. vom NDR, der FAZ und der SZ, Jüdemann Rechtsanwälte berichteten. Es handelte sich bis dato aber noch um eine Einzelfallentscheidung, so dass hierzu keine Rechtssicherheit bestand.
Mit derselben Argumentation begründete dann aber auch das Landgericht Coburg sein Urteil vom 01.06.2021 (Az. 23 O 416/20). Verklagt wurde der Anbieter "bet-at-home.com". Dem Kläger wurde daraufhin die Rückerstattung von 61.987,00 EUR zugesprochen. Die eingesetzten Zahlungen, so das Gericht, hatte der Wettanbieter ohne Rechtsgrund erlangt, da der Vertrag über die Teilnahme an dem Online-Glücksspiel nichtig sei (so auch Landgericht Meiningen, Urteil vom 26.01.2021, AZ: 2 O 616/20). Denn nach § 4 Abs. 4 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Diese lag – wie das nahezu nie der Fall ist - nicht vor.
Da mithin das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet nach § 4 Abs. 4 GlüStV verboten ist, sprach auch das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 08.07.2021 (Az. 4 O 323/20) der Klägerin, einer Spielerin aus Nordrhein-Westfalen, einen Rückerstattungsanspruch in Höhe von 132.850,55 EUR zu. Die Klägerin hatte beim Spiel „Jacks or Better Power Poker“ insgesamt einen Betrag in Höhe von 385.205,00 € eingesetzt. Davon wurden ihr 252.354,45 € ausgezahlt und eine Differenz von 132.850,55 € verblieb im Vermögen des Online-Casinos. Dieses Saldo wurde der Spielerin daraufhin zugesprochen. Bemerkenswert ist die Entscheidung insbesondere deswegen, weil das Gericht den Bereicherungsanspruch auch nicht an § 817 Satz 2 BGB scheitern ließ. Danach ist eine Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Gesetzes- oder Sittenverstoß zur Last fällt. Diese Voraussetzung liege aber, so das Gericht, nicht vor, da sich die Klägerin dem Verbot nicht leichtfertig verschlossen habe.
Das jüngste Urteil des LG Aachen vom 13.07.2021 (Az. 8 O 582/20) steht ganz in der Linie der bisher zitierten Entscheidungen. Auch hier wurde der klagenden Partei eine Rückerstattung in Höhe von 21.735,00 € gegen den Casino-Anbieter zugesprochen. Das Gericht stützt sich dabei einhellig auf die bisher vorgetragenen Argumente – mit dem Hinweis, dass der Rückforderungsanspruch des Klägers nicht gemäß § 242 BGB ausgeschlossen. Die Beklagte könne sich nicht auf die Grundsätze von Treu und Glauben berufen, da sie sich ihrerseits ohne die erforderliche Rücksicht verhalten hat. Sie habe gegen geltendes Recht verstoßen, indem sie ohne Konzession über eine aus Deutschland erreichbare Internetdomain Online-Casino-Spiele für Verbraucher aus Deutschland angeboten hat. In diesem Fall dürfe sie nicht redlicher Weise darauf vertrauen, dass ihr Geschäftsmodell dauerhaft durchführbar bleibt, solange sie über keine Konzession verfügt.
Chancen der Rechtsdurchsetzung im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
Die jüngsten Entscheidungen bieten also gute Chancen für klagewillige Spieler, ihr verlorenen Einsätze zurückerstattet zu bekommen. So berichtet die SZ, dass zahlreichen Casinos Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Spielerinnen und Spielern einerseits durch Vergleiche beigelegt hätten. Dabei seien die Spieler zur Verschwiegenheit verpflichtet worden und hätten im Gegenzug Teile ihrer Verluste sowie ihre Anwaltskosten erstattet bekommen. Die Entscheidungen ermutigen aber gerade auch dazu, notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In jedem Falle ist juristisches Argumentations- und Verhandlungsgeschick gefragt, um mögliche Ansprüche gegen Betreiber von Online-Casinos durchzusetzen. Denn die Online-Betreiber verstecken sich nicht selten hinter internationalem Recht, welches, so bislang jedes deutsches Gericht -gar keine Anwendung findet.
Es ist daher zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf eigene Faust wird dies in wenigen Fällen funktionieren. Da es in nicht wenigen Fällen um Tausende oder sogar, wie aufgezeigt, mehr als 10.000 Euro verlorene Spieleinsätze geht, kann eine Aufforderung zur Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze definitiv lohnen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne im Hinblick auf eine erfolgreiche und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierbei schließen wir dort, wo Sie andernfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, ein Erfolgshonorar ab.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Mehr Informationen finden Sie auf: https://ra-juedemann.de/
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
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