Online-Sportwetten: Landgericht Mosbach verurteilt Online-Sportwettenanbieter zu Schadenersatz!
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In einem weiteren Urteil im Online-Sportwetten-Skandal hat ein betroffener Spieler rund 5.000 Euro zurückerhalten. Die beklagten Anbieter gehören zu einem maltesischen Konzern.
Der Online-Sportwetten-Skandal setzt sich fort, denn immer mehr Gerichte in ganz Deutschland sprechen betroffenen Wettern Recht zu und verurteilen die Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung der Verluste, die Wetter online erlitten hatten. Diesem Trend hat sich das Landgericht Mosbach (Az.: 1 O 149/22) angeschlossen und zwei konzerngebundene Unternehmen aus Malta wegen des unerlaubten Anbieters von Online-Sportwetten verurteilt. Die Unternehmen bieten Online-Sportwetten über eine maltesische Glücksspiellizenz an, für die am 9. Oktober 2020 vom Regierungspräsidium Darmstadt erstmals eine Sportwettenkonzession zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet erteilt worden ist.
Der Kläger nahm im Zeitraum vom 17. April 2014 bis 31. Juli 2015 über die deutschsprachige Internetseite der Beklagten an Online-Sportwetten teil. Dabei verlor er knapp 5.000 Euro, die er durch das landgerichtliche Urteil nun zurückerhält. Der Online-Sportwettenanbieter wurde dazu verurteilt, an den geschädigten Wetter einen Betrag in Höhe von 4.990,50 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 2. September 2022 zu zahlen.
Das Gericht hat eindeutig ausgeführt: Das Angebot von Online-Sportwetten habe gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Sportwetten im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten, zumal für den maltesischen Online-Sportwettenanbieter auch keine Möglichkeit einer Genehmigung vorgesehen habe. Demnach verfügte das Unternehmen für Online-Sportwetten im maßgeblichen Zeitraum unstreitig über keine entsprechende Erlaubnis.
Die Verurteilung folgt dem allgemeinen Trend in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Sportwetten-Skandal. „Laut dem Glücksspielstaatsvertrag sind Online-Sportwetten in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalen Sportwetten zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Oktober 2020 können Online-Sportwettenanbieter ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Sportwettenanbieter spezialisiert. Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine Themenseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet: Online Casinos - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Das Gericht hat auch den Versuch der beklagten Unternehmen verworfen, dem Gericht die internationale und sachliche Zuständigkeit zu versagen. „Da die Beklagten ihre Tätigkeiten aber in Deutschland ausgeübt und auf diesen Markt ausgerichtet haben, ergibt sich die Zuständigkeit des Landgerichts Mosbach. Auch die Verbrauchereigenschaft des Spielers könne nicht in Frage gestellt werden“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
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