OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt: Fehlender Link wird aber immer noch abgemahnt
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Seit Anfang 2016 gibt es die Verpflichtung, unter anderem für Internethändler, auf die OS-Plattform zu verlinken.
Für Internethändler war die OS-Plattform in erster Linie ein Abmahnthema:
Die Darstellung des Links auf die OS Plattform war und ist bei eBay kompliziert, muss doch in den rechtlichen Informationen des Verkäufers HTML-Code dargestellt werden, auch bei Amazon war es anfänglich schwierig, auf die OS Plattform zu verlinken.
Shopbetreiber mussten, sei es in einem gesonderten Link, oder in einem Impressum selbst auf die OS-Plattform verlinken.
Wie immer bei neuen Pflichten war hatten viele Händler die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS Plattform übersehen. Bis zur Änderung des UWG Ende 2020 war ein fehlender Link auf die OS Plattform ein häufiges Abmahnthema. Ende 2020 wurde das UWG geändert, fehlende Informationen aufgrund von Informationspflichten konnten zumindest durch Wettbewerber nicht mehr so einfach abgemahnt werden.
Von 2016-2020 war das Thema fehlende Link auf die OS Plattform jedoch in hoher 3-stelliger Anzahl in unserer Kanzlei ein Abmahnthema.
Wir waren schon immer der Ansicht: OS Plattform ist überflüssig
Die OS-Plattform war von Anfang an in Deutschland etwas, dass niemand brauchte. Im Rahmen eine Streitbeilegungsverfahrens sollte Verbrauchern die Möglichkeit bereitgestellt werden, relativ einfach durch ein formalisiertes Verfahren Probleme Fernabsatz zu lösen.
Von Anfang an stieß die OS-Plattformen jedoch auch bei Verbrauchern, und zwar EU-weit auf wenig Interesse und Gegenliebe.
Im Zusammenhang mit den Regelungen zur OS Plattform musste ein Internethändler sich entscheiden, ob er bereit war, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. So gut wie kein Internethändler hat seine Bereitschaft dazu erklärt. Die Gründe sind nachvollziehbar:
Bereits 2017 gab es ein Bericht der EU-Kommission über die Erfahrungswerte mit der OS-Plattform. Das Ergebnis war niederschmetternd.
OS-Plattform wird eingestellt
Durch die
wird die Verordnung 524/2013, die die Grundlage für die OS-Plattform bildet aufgehoben.
Die OS-Plattform selbst (die Internetseite, auf die der Link der OS-Plattform führt)
https://ec.europa.eu/consumers/odr) wird eingestellt. Beschwerden können nur noch bis zum 19.3.2025 eingereicht werden. Zum 20.7.2025 werden alle Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen auf der OS-Plattform gelöscht.
Trotz zukünftiger Einstellung der OS Plattform: Fehlender Link auf die OS-Plattform wird immer noch abgemahnt
Uns liegen mehrere Abmahnungen vor, in denen ein fehlender Link auf die OS-Plattform als Wettbewerbsverstoß abgemahnt wird. Diese Abmahnungen wurden zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, als schon klar war, dass die US-Plattform eingestellt wird.
Ganz aktuell hat der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gemacht.
Ist eine derartige Abmahnung aktuell berechtigt?
Obwohl Beschwerden über die OS-Plattform nur noch bis zum 19.3.2025 eingereicht werden können, tritt die EU-Verordnung, die zur endgültigen Einstellung der OS-Plattform führt erst am 20.07.2025 in Kraft.
Bis zum 19.07.2025 muss daher noch auf die OS-Plattform verlinkt werden. Vor diesem Datum wäre einer Abmahnung somit berechtigt.
Da völlig klar ist, dass die OS-Plattform zum 20.7.2025 eingestellt wird, es sollte daher keine zeitlich unbefristete strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Soweit die Unterlassungsansprüche durch den Abmahner gerichtlich durchgesetzt werden, müsste auch dort die Einstellung der OS-Plattform zum 20.7.2025 berücksichtigt werden.
Sie wurden in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt und haben eine Unterlassungserklärung abgegeben?
Das Thema fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform war Gegenstand vieler Beratungen in unserer Kanzlei aufgrund von ausgesprochenen Abmahnungen.
Soweit die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform zum 20.7.2025 entfällt, empfiehlt es sich rein vorsorglich eine diesbezüglich in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner zu kündigen. Durch die Kündigung ist sicher gewährleistet, dass es zukünftig nicht zu einer Vertragsstrafenforderung kommt.
Ich berate Sie bei einer Abmahnung wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform oder hinsichtlich einer Kündigung einer in der Vergangenheit abgegebenen Unterlassungserklärung wegen der OS-Plattform.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung wegen eines fehlenden Links auf die OS-Plattform erhalten oder haben Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung wegen der OS-Plattform abgegeben?
Wenn Abmahnung wegen der OS-Plattform erhalten haben oder einer Unterlassungserklärung kündigen möchten, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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