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P-Konto Freibetrag 2024: Wichtige Änderungen ab dem 01.07.2024

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Was ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet bei einer Kontopfändung den notwendigen Vollstreckungsschutz. Ohne ein P-Konto wird das gesamte Kontoguthaben gesperrt und an den Gläubiger überwiesen. Ein P-Konto ermöglicht es, monatliche Zahlungseingänge verfügbar zu halten und vor Pfändung zu schützen.


Neue Freibeträge ab dem 01.07.2024

Zum 01.07.2024 werden die Freibeträge bei einer Kontopfändung erneut angepasst. Hier die aktuellen Änderungen im Überblick:

  • Grundfreibetrag: Erhöhung von 1.410 EUR auf 1.500 EUR.
  • Freibetrag für die erste weitere Person: Erhöhung von 527,76 EUR auf 561,43 EUR.
  • Freibetrag ab der zweiten weiteren Person: Erhöhung von 294,02 EUR auf 312,78 EUR.

Maximal können fünf zusätzliche Freibeträge auf einem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.


So erhöhen Sie den Freibetrag auf Ihrem P-Konto

Um den automatisch vorhandenen Grundfreibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 ZPO. Diese Bescheinigung muss bei Ihrer Bank vorgelegt werden, die dann verpflichtet ist, den Freibetrag innerhalb von zwei Werktagen zu erhöhen.

Auf meiner Webseite p-konto.de können Sie für nur 14 EUR eine P-Konto Bescheinigung beauftragen, die bundesweit gültig ist. Bei Problemen mit der Bank biete ich zudem eine anwaltliche Vertretung ohne zusätzliche Kosten an.


Anpassung der Freibeträge: Automatisch oder manuell?

Ob die Anpassung der neuen Freibeträge automatisch erfolgt, hängt von Ihrer Bank ab. Erfahrungen zeigen, dass die meisten Banken und Sparkassen die gesetzlichen Freibeträge automatisch anpassen. Einige Banken führen jedoch die alten Freibeträge weiter oder stufen den Freibetrag sogar auf den Grundfreibetrag zurück, wenn keine neue Bescheinigung vorgelegt wird.

Empfehlung

Falls Sie bereits einen erhöhten Freibetrag auf Ihrem P-Konto haben, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank klären, ob die Umstellung auf die neuen Freibeträge automatisch erfolgt oder eine neue P-Konto Bescheinigung erforderlich ist.


Schuldner- und Insolvenzberatung

Neben der Erstellung einer P-Konto Bescheinigung biete ich auch eine umfassende Schuldner- und Insolvenzberatung an. Die Beratung erfolgt bundesweit per Telefontermin oder Videokonferenz. So erhalten Sie nicht nur Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen, sondern auch Unterstützung auf dem Weg zu finanzieller Freiheit.

Besuchen Sie meine Webseite p-konto.de für weitere Informationen und zur Beauftragung einer P-Konto Bescheinigung.

Foto(s): Max Postulka

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