Parken ohne Umweltplakette ist möglich
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Seit einigen Jahren ist das Befahren von innerstädtischen Straßen der meisten Großstädte der Bundesrepublik nur noch mit Fahrzeugen erlaubt, die eine grüne Umweltplakette tragen. Fehlt die Plakette bei einer Kontrolle, so sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € vor. Eine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg droht seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 jedoch nicht mehr.
Der Tatbestand ist jedoch nur beim Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette erfüllt. Man könnte meinen, wer ohne Umweltplaktette in einer Umweltzone parkt und kontrolliert wird, erhält auch ein Bußgeld, schließlich muss das Auto ja irgendwie in die Umweltzone gekommen sein.
Tatsächlich ist der Fall aber nicht einfach gelagert. Das Amtsgericht Bremen hat jüngst entschieden, dass keine rückwirkende Verfolgung des vorherigen Verstoßes aufgenommen werden könne, wenn das Auto bereits parkend vorgefunden worden sei. Dem Fahrzeughalter ist zu beweisen, dass er das Fahrzeug tatsächlich innerhalb der Umweltzone gefahren ist, schließlich könnte er das Fahrzeug auch mittels Anhänger dorthin befördert haben. Gelingt ein solcher Beweis seitens der Ordnungsbehörde bzw. der Staatsanwaltschaft nicht, ist es zwar höchstwahrscheinlich, aber eben nicht bewiesen, dass das Fahrzeug ohne Plakette innerhalb der Umweltzone bewegt worden ist.
Frau Rechtsanwältin Hermann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch Frau Rechtsanwältin Ludolf und Frau Rechtsanwältin Steppling zählen das Verkehrsrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Sollte gegen Sie ein Bußgeldbescheid ergangen sein, mit dem Sie nicht einverstanden sind, würden wir uns freuen, Ihnen weiterhelfen zu können.
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