Parkplatz-Unfall

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Auf Parkplätzen muss besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden. In einem Fall des OLG Hamm hatte ein rückwärtsfahrender Pkw auf einem Großparkplatz ein Fahrzeug gerammt, das gerade aus einer Parkbox zurücksetzte. Kurz vor der Kollision war der Rückwärtsfahrer zum Stillstand gekommen, so dass seine Versicherung Schadensersatz verweigerte.

Nach Ansicht des OLG Hamm gelten beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz erhöhte Sorgfaltsanforderungen, insbesondere beim Zurücksetzen aus einer Box. Das Gericht teilte daher den Schaden zwischen den Parteien hälftig auf (OLG Hamm, AZ: I-9 U 32/12).


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