Pflege und Pflegegrad
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Mich treffen sehr viel Anfragen zum Thema Pflegegrad.
Pflegegeld und Leistungen der Krankenkassen können beantragt werden, sobald jemand pflegebedürftig ist, die Person zuhause oder im Heim gepflegt wird oder eine Beeinträchtigung vorliegt. Dafür ist die Feststellung des Pflegegrades notwendig, der allerdings oftmals zu niedrig bemessen wird. Dabei ist der Pflegegrad maßgeblich für die Höhe des Pflegegeldes.
Zusätzlich ist er entscheidend für die Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung.
Der Pflegegrad wird danach bestimmt, wie pflegebedürftig man ist und wird in 5 Pflegegrade je nach Hilfebedarf eingeteilt. Er ersetzt die bisherigen Pflegestufen und berücksichtigt nun auch psychische Erkrankungen und Demenz. Auch junge Menschen können Anspruch auf Pflegeleistungen haben.
Die Bestimmung des Pfleggrades muss stets von Ihnen auf Änderungen überwacht werden, der Grad gilt nicht unendlich und muss erneut überprüft werden, je nachdem wie sich der Gesundheitszustand ändert ist der Pflegegrad anzupassen.
Wir helfen bei der Antragstellung, vertreten Sie im Widerspruchs- und im Klageverfahren. Bestenfalls sind Sie rechtsschutzversichert, jedoch ist hier zu beachten, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen erst ab dem Klageverfahren die Kosten übernehmen.
Bitte denken Sie daran, bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst ihrer Krankenkasse (MDK), die eventuell zur Prüfung vorbei kommt oder einen Telefontermin wahrnimmt, einen Zeugen dabei zu haben.
Beachten Sie auch unbedingt die Fristen zur Einlegung des Widerspruchs und der Klageerhebung.
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