Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis und ihre Folgen: von der Ermahnung bis zur Kündigung Teil 1
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Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis
Eine Pflichtverletzung durch einen Arbeitnehmer liegt vor, wenn er gegen die Haupt- oder Nebenverpflichtungen seines Arbeitsvertrags verstößt.
Daher spricht man auch von vertragswidrigem Verhalten. Auch die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen am Arbeitsplatz stellt eine Pflichtverletzung dar.
Man unterscheidet Haupt- und Nebenpflichten.
Hauptpflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitsleistung in angemessener Qualität;
- Wahrung der Interessen des Arbeitgebers;
- Befolgen der Anweisungen des Arbeitgebers;
- Einhalten der betrieblichen Regeln und Vorschriften (z. B. Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Sicherheitsbestimmungen und der Umgang mit Betriebsgeheimnissen).
Nebenpflichten des Arbeitnehmers
Meldepflicht
Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber umgehend über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auch über drohende oder bereits aufgetretene Schäden (z. B. defekte Geräte) zu informieren.
Loyalitäts- und Treuepflicht
Der Arbeitnehmer hat durch sein Verhalten die Interessen des Arbeitgebers schützen. Er darf daher dem Unternehmen weder durch sein Verhalten noch durch seine Aussagen Schaden zufügen.
Sorgfaltspflicht
Der Arbeitnehmer muss mit Arbeitsmitteln, Geräten oder Unterlagen, die ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig und umsichtig umgehen und darf diese nicht absichtlich schädigen.
Verschwiegenheitspflicht
Interne Informationen, Prozesse, Betriebsabläufe oder personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden.
Weisungspflicht
Arbeitnehmer sind an Weisungen gebunden. Sie müssen den Anweisungen des Arbeitgebers folgen, sofern sie durch das Direktionsrecht gedeckt sind.
Wettbewerbsverbot
Ein Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings darf der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machen. Es ist nicht zulässig, bei einem Wettbewerber zu arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit als Konkurrent des eigenen Arbeitgebers zu beginnen.
Die häufigsten Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer
- Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz;
- Verspätete oder fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung;
- Private Nutzung des Dienstrechners trotz Verbots;
- Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes und Nichtbeachtung der vereinbarten Arbeitszeiten;
- Ablehnung von Aufgaben, die der Arbeitgeber überträgt (Direktionsrecht);
- Unpünktlichkeit / verspäteter Arbeitsbeginn;
- Verlängerte oder zu häufige Pausen;
- unsachgemäßer / unsorgfältiger Umgang mit zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräten;
- Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz;
- Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber;
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
Nächster Rechtstipp:
Konsequenzen von Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz
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