Pflichtverteidigung in Itzehoe, Elmshorn und Umgebung
- 3 Minuten Lesezeit
Pflichtverteidigung: Ihre Rechte und meine Unterstützung als Strafverteidiger in Itzehoe und Elmshorn
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Es wird dabei zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung unterschieden. Wichtig zu wissen: Auch bei der Pflichtverteidigung haben Sie das Recht, Ihren Verteidiger selbst auszuwählen. Doch der Reihe nach:
Was ist eine Pflichtverteidigung?
Ein Pflichtverteidiger wird dann bestellt, wenn die Verteidigung in einem Strafverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Man spricht in diesen Fällen von einer „notwendigen Verteidigung“. Die Pflichtverteidigung soll sicherstellen, dass auch Personen mit geringem Einkommen Zugang zu einer professionellen Verteidigung haben, wenn es um erhebliche rechtliche Konsequenzen geht. Doch auch der "reiche Mörder" bekommt einen Pflichtverteidiger, wenn er sich keinen eigenen Anwalt sucht!
Der Zweck der Pflichtverteidigung
Das Hauptziel der Pflichtverteidigung ist der Schutz Ihrer prozessualen Rechte. Sie ist Ausdruck unseres Rechtsstaates und gewährleistet, dass niemand ohne angemessenen Beistand vor Gericht steht – unabhängig von der finanziellen Situation. Es geht hierbei nicht um Kostenfragen, sondern allein um den Grundsatz eines fairen Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Nutzen Sie frühzeitig Ihr Recht, einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Falls Sie dies nicht tun, wird das Gericht einen Verteidiger für Sie auswählen. Auf die Entfernung zu Ihrem Wohnort kommt es nicht an! Das folgt aus § 142 Abs. 6 StPO.
Gerichte arbeiten häufig mit Listen von Verteidigern, die für Pflichtmandate bestellt werden. Doch wie engagiert ist ein Anwalt, der auf Zuweisungen vom Gericht angewiesen ist? Es gibt Fälle, in denen das erste Gespräch zwischen Angeklagtem und Verteidiger erst unmittelbar vor der Verhandlung auf dem Gerichtsflur stattfindet. Um dies zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, proaktiv tätig zu werden.
Wann wird ein Pflichtverteidiger benötigt?
Ein Pflichtverteidiger ist in bestimmten Situationen zwingend vorgeschrieben, darunter:
- Verfahren vor dem Schöffengericht
- Anklagen vor dem Landgericht Itzehoe oder anderen Gerichten
- Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
- Fälle, in denen eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung droht
- Verfahren mit möglichem Berufsverbot
- Haft oder Untersuchungshaft
- Situationen, in denen sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann
Wie läuft die Bestellung eines Pflichtverteidigers ab?
- Benennung Ihres Pflichtverteidigers: Sobald Sie von Ermittlungen erfahren, sei es durch eine Vorladung oder Hausdurchsuchung, sollten Sie Ihren Wunschverteidiger benennen. Dies können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht tun.
- Gerichtsentscheidung: Das Gericht überprüft Ihre Benennung und bestellt den gewünschten Verteidiger per Beschluss.
- Planung der Verteidigung: Nach der Bestellung nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte, und wir besprechen die optimale Verteidigungsstrategie – persönlich, per Telefon, Video-Call oder Mail.
Warum ist es wichtig, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen?
Die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist entscheidend für den Verlauf eines Strafverfahrens. Eine gute Kommunikation, gegenseitiges Vertrauen und ein engagierter Einsatz können den Unterschied ausmachen. Lassen Sie das Gericht nicht für Sie entscheiden – nutzen Sie Ihr Recht, einen Verteidiger zu wählen, der Ihre Interessen konsequent vertritt.
Mein Versprechen an Sie
Auch als Pflichtverteidiger setze ich mich uneingeschränkt für Ihre Rechte ein. Meine Aufgabe ist es, den Vorwurf entweder vollständig zu entkräften oder alle Umstände zu präsentieren, die zu einer milden Entscheidung des Gerichts führen können. Moralische Bewertungen spielen dabei keine Rolle – im Mittelpunkt stehen allein Sie und Ihre Rechte.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ob in Itzehoe, Elmshorn oder bundesweit – ich stehe Ihnen als engagierter Pflichtverteidiger zur Seite. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an, um eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung. Rufen Sie an oder kontaktieren mich per Mail oder WhatsApp.
Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt und Strafverteidiger. Er ist für seine Mandanten bundesweit tätig - vor allem an Elbe und Nordsee und in NRW. Die Kanzleistandorte sind Kollmar bei Glückstadt und Düsseldorf.
Artikel teilen: