Phishing-Fälle: Problemfall DKB-Bank!

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Phishing-Fälle en masse: Problemfall DKB-Bank!

Nicht autorisierte Konto-/Kreditkartenverfügungen (auch über Lufthansa Miles & More Kreditkarten): Sie sind auch betroffen? 

Wir vertreten betroffene Kunden der DKB-Bank außergerichtlich und gerichtlich mit meist hervorragenden Ergebnissen. 

Die Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstruments (Konten, Kreditkarten u.ä.) ist gesetzlich normiert:

§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Zahlungsdienstleisters kein Anspruch auf Zahlung gegen den Kunden besteht. In der Regel lag de lege lata keine wirksame Autorisierung seitens der Konto-/Kreditkarteninhaber zur Auslösung der betrügerisch ausgelösten Transaktionen vor.

Die Haftung des Zahlers/Kontoinhabers ist gem. § 675 u BGB grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiteres Angriffsmittel kann evt. sein, dass (i) im Rahmen des Kontozugriffs durch den Täter und (ii) hinsichtlich der nicht autorisierten Transaktionen keine starke Kundenauthentifizierung durch eine Zwei-Faktor-Autorisierung - dies hätte zudem geräteautonom geschehen müssen - erfolgte, m.a.W. eine Zwei-Faktor-Autorisierung  - dies unter Außerachtlassung der gesetzlichen Vorgaben (Richtlinie bzw. PSD 2) - hinsichtlich der streitgegenständlichen Transaktion zu keinem Zeitpunkt vom Kontoinhaber abverlangt wurde.

Ferner lässt sich ggf. argumentieren, dass auch die Eingabe eines Einmalpassworts oder eines sonstigen, für die (starke) 2-FA-Authentifzierung bei anderen Finanzdienstleistungsunternehmen notwendigen Autorisierungsmerkmals, nicht erfolgte und auch nicht angefordert wurde.

Wir vertreten bundesweit geschädigte Kunden der DKB-Bank und anderer Banken (so massenhaft geschädigte Postbankkunden) und vieler anderer.


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