PIM Gold – sofort tätig werden
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Der weitere Geschäftsbetrieb von PIM Gold GmbH (früherer Firmenname: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH) steht in den Sternen.
Das Problem: Es gibt Hinweise darauf, dass die von den Anlegern gezahlten Gelder nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Das physische Gold, das hinter den Investments steht, ist offenbar nicht ausreichend vorhanden.
Anleger bei der PIM Gold GmbH sollten daher nun ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Schadensersatzansprüche prüfen
Deliktische Schadensersatzansprüche können gegen die Verantwortlichen in der Firmenleitung geltend gemacht werden. Zudem sind in vielen Fällen Schadensersatzansprüche wg. Falschberatung gegeben. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Berater/Vermittler. Dies ist häufig der Königsweg.
Insolvenz angemeldet
Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 30.09.2019 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die PIM Gold GmbH bestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Az. 8 IN 402/19 geführt.
Allgemeines Verfügungsverbot erlassen
Vom Amtsgericht wurde dabei ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Dies bedeutet, dass der insolvente Schuldner nicht mehr über sein Vermögen verfügen kann. Diese sehr weitgehende Maßnahme wird dann erlassen, wenn eine weitere Benachteiligung der Gläubiger nicht auszuschließen ist.
Frühstadium des Insolvenzverfahrens
Wir befinden uns in einem sehr frühen Stadium des Insolvenzverfahrens. Hier muss vom Insolvenzverwalter zunächst geprüft werden, welches Vermögen noch bei der PIM Gold GmbH vorhanden ist.
Laut derzeitigen Erkenntnissen sind noch rund 500 Kilogramm Edelmetall vorhanden. Problem ist offenbar, dass die Buchhaltung nicht aktuell und lückenhaft ist.
Gleichzeitig prüft der Insolvenzverwalter auch, welche Außenstände aufgelaufen sind.
Alle Gläubiger der PIM Gold GmbH können am Insolvenzverfahren teilnehmen unterhalten am Ende eine Insolvenzquote. Dies bedeutet, dass sie nur einen Teil – wenn überhaupt – ihrer Forderung zurückerhalten.
Ansprüche sichern
Staatsanwaltliche Ermittlungen laufen ebenfalls, das gibt dem Anleger die Möglichkeit, seine Ansprüche zu sichern und auf beschlagnahmte Vermögenswerte Zugriff zu erhalten. Hier kann sich ein zügiges Vorgehen durchaus lohnen, um nicht hinterher das Nachsehen zu haben.
Weiteres Vorgehen
Sie können sich in diesem Fall an die Rechtsanwaltskanzlei Robert Nebel, M.A. wenden, die solche Fälle – wie auch viele andere aus dem Bereich Kapitalanlagen – betreut.
Eine Erstberatung verschafft Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei werden auch mögliche Kosten besprochen.
Robert Nebel, M.A.
Rechtsanwalt
Licenciado en Derecho
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