Polizeikontrolle - was tun? was darf die Polizei? und auf welcher rechtlichen Grundlage? - Kurz und knapp!
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Verkehrskontrollen gehören zum Alltag der Polizeibeamten und können jederzeit und überall durchgeführt werden.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es den Polizeibeamten jederzeit gestattet zu überprüfen, ob ein Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und sein Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass den einen oder anderen Mitbürger dabei eine solche Überprüfung häufiger trifft als den anderen. Auffällig ist, dass die Verkehrssicherheit aus Sicht der Beamten scheinbar von Marke und Aussehen der Fahrer abhängig zu sein scheint. So dürfte nicht abzustreiten sein, dass Fahrzeuge deren Hersteller in Stuttgart und Bayern beheimatet sind und dass Fahrer deren äußeres Erscheinungsbild einen bestimmten Bräunungsgrad aufweist, in den Augen der Beamten eine gewisse Unsicherheit bzw. Untüchtigkeit ausstrahlen.
Gemäß § 36 Abs. 5 StVO müssen Sie lediglich anhalten, Ihre Papiere vorzeigen und das Warndreieck sowie den Verbandskasten kontrollieren lassen. Allen weiteren Aufforderungen müssen Sie nicht nachkommen. Wenn Probleme auftreten, sollten Sie direkt einen Anwalt kontaktieren.
Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie höflich bleiben, um den Ablauf zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie nicht allen Aufforderungen der Beamten nachkommen müssen. So sind Mitwirkungshandlungen wie der Pupillentest, der Atemalkoholtest oder eine Fahrzeugdurchsuchung freiwillig und nicht verpflichtend. Sie müssen auch keine Fragen der Beamten beantworten und können Ihr Schweigerecht nutzen. Im Falle einer Beschuldigung haben Sie das Recht, sich schriftlich zu äußern, und sollten dies mit Unterstützung eines Anwalts tun, um sich nicht selbst zu belasten.
Lesen Sie hier mehr: Polizeikontrolle-was tun? (vsrechtsanwaelte.de)
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