Porsche-Cayenne- und Macan-Rückruf: Betroffene Käufer prüfen ihre Rechte! Anwälte informieren!
- 2 Minuten Lesezeit
Medienberichten von gestern zufolge (z. B. www.spiegel.de vom 18.05.2018) ruft das Kraftfahrtbundesamt rund 60.000 Porsche Cayenne und Macan zurück, weil die Behörden mehrere Software-Manipulationen entdeckt haben wollen.
Hierbei soll es sich um das aktuelle Modell des Macan 3.0 Liter V6 sowie den Cayenne 4,2 Liter V 8 handeln, wobei es aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen im Betrieb zu erhöhten NOx-Emissionen kommen soll.
Beim Macan sollen die Prüfer fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden haben, die bewirken sollen, dass das Abgasreinigungssystem nur im Labor voll funktioniert, aber nicht auf der Straße.
Damit gerät nun neben VW, Mercedes und zuletzt BMW auch Porsche verstärkt ins Visier der Ermittler.
Bereits im Jahr 2016 wurde nach Zweifeln an der Abgasreinigung ein freiwilliger Rückruf des Modells Macan begonnen, im Juli 2017 ordnete Alexander Dobrindt (der damalige Verkehrsminister) dann ein Zulassungsverbot für den Porsche-Geländewagen Cayenne mit 3,0 Liter-TDI Motor an.
Die Motoren für die Dieselmodelle von Porsche wurden dabei von der Konzernschwester Audi geliefert.
Betroffene Porsche-Fahrer sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin, die bereits etliche VW-, Daimler-, Audi-, BMW- und Porsche-Fahrer vertritt, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, wobei Rechtsschutzversicherungen, worauf Betroffene hingewiesen werden sollen, oftmals die Kosten übernehmen.
Grundsätzlich hat jeder Fahrer Anspruch auf ein mängelfreies Kfz.
Wenn ein Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden kann, könnte grundsätzlich Wandelung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.
Außerdem würden eventuell, sofern sich Vorwürfe einer vorsätzlichen Abgasmanipulation bestätigen sollten, auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht kommen.
Da bei Porsche auch aktuelle Modelle betroffen sein sollen, könnten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB diverse Käufer noch Ansprüche innerhalb der in der Regel 2-jährigen-Gewährleistungsfrist gegen den Händler geltend machen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend geprüft werden sollte.
Vorsicht ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner generell auch bei einem eventuellen Software-Update geboten, da hierbei z. B. die Laufleistung des Motors oder der Verbrauch negativ beeinflusst werden könnte.
Es sollte daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Software-Update verweigert werden sollte oder nicht. Gerichte haben auch schon entschieden, dass ein Kunde trotz Software-Update trotzdem noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Betroffene Porsche-Fahrer sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, Dr. Späth & Partner RAe beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und stellen gerne eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Artikel teilen: