Praxisbeitrag: Betrug im Wirtschaftsleben – Risiken und Schutzmaßnahmen für Unternehmer

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Einstieg: Der Reiz des schnellen Geschäfts


Teil 1: Falsche Informationen gegenüber Lieferanten in der Unternehmenskrise

Fallbeispiel: Die insolvente Unternehmer

Ein Unternehmen in finanziellen Nöten schließt neue Lieferverträge. Die Lieferanten ahnen nichts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Nach kurzer Zeit folgt die Insolvenz – und die Lieferanten bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Auch die Kunden , die im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit bestellt und an/gezahlt haben, erhalten möglicherweise keine Leistung und auch kein Geld zurück.

Die Rechtslage

Nach § 263 StGB macht sich strafbar, wer durch Täuschung eine Vermögensverfügung erlangt und dabei einen Vermögensschaden verursacht. Gerade in Krisensituationen verschweigen Unternehmen oft ihre Zahlungsunfähigkeit – eine Täuschung, die laut BGH (Urteil vom 4. August 2016 – 4 StR 523/15) strafbar ist, auch wenn sie nur konkludent erfolgt.

Risiken für Unternehmer

Das Verschweigen der finanziellen Lage kann nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche begründen. Neben der Strafverfolgung drohen Schadensersatzforderungen der geprellten Vertragspartner.

Schutzmaßnahmen

  1. Transparente Kommunikation: Ehrliche Darstellung der finanziellen Situation.
  2. Vertragsprüfung: Präzise Vertragsklauseln zur Risikoverteilung.
  3. Dokumentation: Schriftliche Nachweise über die Kommunikation mit Geschäftspartnern.

Teil 2: Täuschung beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Fallbeispiel: Der getäuschte Investor

Ein Investor kauft Anteile an einem Start-up, angelockt von rosigen Prognosen. Doch die Insolvenz folgt auf dem Fuß. Der Investor fühlt sich betrogen.

Die Rechtslage

Auch beim Anteilserwerb gilt: Täuschungen über die finanzielle Situation des Unternehmens können nach § 263 StGB strafbar sein. Der BGH (Urteil vom 15. März 2018 – 4 StR 425/17) hat klargestellt, dass das Verschweigen wesentlicher Tatsachen ausreicht, um eine strafbare Täuschung zu begründen.

Risiken für Unternehmer

Wer bewusst wirtschaftliche Probleme verschweigt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Dies kann die finanzielle Situation zusätzlich verschärfen.

Schutzmaßnahmen

  1. Sorgfältige Due Diligence: Umfassende Prüfung der Gesellschaft vor dem Kauf.
  2. Klare vertragliche Regelungen: Garantien und Zusicherungen zur finanziellen Lage.
  3. Frühzeitige rechtliche Beratung: Vermeidung von Haftungsfallen durch Expertenrat.

Fazit: Prävention ist der Schlüssel

Betrugsdelikte im Wirtschaftsleben können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Transparenz, sorgfältige Vertragsgestaltung und rechtzeitige Beratung sind entscheidend, um strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken zu minimieren.

Über die Autorin

Elisa Roggendorff ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei LFR Wirtschaftsanwälte, spezialisiert auf Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Mit ihrer Expertise unterstützt sie Unternehmen dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sichere Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Über LFR Wirtschaftsanwälte

LFR Wirtschaftsanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Wir beraten Unternehmen umfassend in allen Fragen des Handels-, Gesellschafts- und Steuerrechts. Unser Fokus liegt auf praxisnahen Lösungen, die Unternehmer vor rechtlichen Risiken schützen und ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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