Prüfungsanforderung vom Finanzamt wegen Kryptogewinnen: Zivilrechtliche Fallstricke und wie Sie sich schützen können

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Ein Schreiben des Finanzamts bringt Unruhe: Es fordert Unterlagen aus dem Jahr 2017 an, um mögliche Gewinne aus Kryptowährungen zu prüfen. Was viele nicht wissen: Neben den steuerrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen.


Zivilrechtliche Risiken bei Kryptogewinnen


Werden Kryptogewinne nachträglich offengelegt, können nicht nur hohe Steuerforderungen folgen. Es besteht auch die Gefahr, dass Dritte Ansprüche anmelden. Besonders betroffen sind Menschen, die damals in Gemeinschaften, Ehepartnerschaften oder geschäftlichen Kooperationen Kryptowährungen erworben oder gehandelt haben.


Mögliche Konfliktszenarien:

    1.    Ehegatten und Trennungsfälle:

Haben Sie Ihre Gewinne damals nicht offengelegt, könnten sich Ex-Partner im Rahmen von Scheidungen oder Zugewinnausgleichen auf „verheimlichte Vermögenswerte“ berufen. Dies kann zu langwierigen Auseinandersetzungen und hohen Nachzahlungen führen.

    2.    Erbauseinandersetzungen:

Wenn Kryptogewinne geerbt oder nicht ordnungsgemäß in den Nachlass aufgenommen wurden, könnten Miterben Schadensersatz fordern. Gerade bei unversteuerten Gewinnen kann dies doppelt teuer werden: Sie müssen die Steuern nachzahlen und möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche bedienen.

    3.    Geschäftliche Streitigkeiten:

Haben Sie in Kooperationen oder Investmentgemeinschaften gehandelt, könnten Mitinvestoren Nachforderungen stellen. Sie könnten behaupten, einen Teil der Gewinne nicht erhalten zu haben, und Sie auf Auszahlung verklagen.


Was bedeutet das konkret für Betroffene?


Wenn das Finanzamt auf nicht versteuerte Kryptogewinne stößt, kann es dazu kommen, dass diese Informationen auch Dritten zugänglich werden. Beispielsweise durch Prozesse im Zuge von Trennungen, Erbschaften oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Diese Parteien könnten die Finanzamtsunterlagen nutzen, um eigene Forderungen durchzusetzen.


Zudem besteht bei Verheimlichung von Vermögenswerten gegenüber Ehepartnern oder Miterben die Gefahr, dass das Finanzamt im Rahmen seiner Ermittlungen den Verdacht auf Vorsatz weitergibt. Dies kann in zivilrechtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden.


Wie können Sie sich schützen?

    •    Frühzeitige Offenlegung: Haben Sie bisher keine Gewinne deklariert, sollten Sie jetzt aktiv werden. Eine freiwillige Nachmeldung kann zivilrechtlichen Streitigkeiten vorbeugen, da diese meist auf dem Vorwurf der Verschleierung basieren.

    •    Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen, die belegen, wie die Kryptowährungen erworben, gehalten und genutzt wurden. Eine transparente Aufstellung schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.

    •    Rechtliche Beratung: Zivilrechtliche Konflikte in Kombination mit steuerlichen Prüfungen sind komplex. Es ist entscheidend, dass Sie sich durch eine Anwältin mit Fachwissen in Kapitalmarktrecht und Kryptowährungen beraten lassen, um alle Risiken zu minimieren.


Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsicht


Das Schreiben des Finanzamts ist ein Warnsignal, das Sie ernst nehmen sollten – nicht nur steuerlich, sondern auch zivilrechtlich. Ob Ehepartner, Erben oder Geschäftspartner: Die Offenlegung von Kryptogewinnen kann unerwartete Konflikte auslösen.


Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierte Expertin für Kryptowährungen und Steuern biete ich Ihnen umfassende Unterstützung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu schützen und finanzielle Risiken zu minimieren.


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