Rechtliche Folgen bei Verstößen im Gastgewerbe #Betriebsprüfung #gastronomie #steuerfahndung #zuschätzung
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Das Gastgewerbe ist durch seinen hohen Bargeldanteil besonders anfällig für buchhalterische Unregelmäßigkeiten. Wenn das Finanzamt Mängel in der Buchführung feststellt, kann es zu einer Hinzuschätzung von Besteuerungsgrundlagen kommen.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 162 der Abgabenordnung (AO) hat die Finanzbehörde das Recht, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Die Schätzung erfolgt vor allem dann, wenn:
- Der Steuerpflichtige die gesetzlich geforderten Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorlegen kann.
- Die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden können.
- Tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen vorliegen.
Der Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 8. Januar 2018 – 2 V 144/17 verdeutlicht die Methodik der Hinzuschätzung.
Das Finanzgericht Hamburg stellte in seinem Beschluss fest, dass die Buchführung der Antragstellerin so fehlerhaft war, dass sie der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden konnte und somit eine Hinzuschätzung geboten war.
Besonders kritisch sah das Gericht, dass die Z-Bons der Antragstellerin keine Stornobuchungen auswiesen, was jeder Lebenserfahrung widerspricht und somit als unplausibel betrachtet wurde.
Folgen der Hinzuschätzung
Die Folgen einer Hinzuschätzung können gravierend sein, da sie oft zu einer erheblichen Nachzahlung von Steuern führt. So wird z.B. eine Getränkenachkalkulation auf Basis des erklärten Wareneinkaufs durchgeführt, gefolgt von einer Schätzung des Gesamtumsatzes unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Getränke- und Speiseumsatz. Diese Methode soll ein wahrscheinliches Ergebnis mit zumutbarem Aufwand liefern.
Zudem werden solche Schätzungen oft als Basis für weitere steuerrechtliche oder strafrechtliche Ermittlungen verwendet, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass bewusst unrichtige Angaben gemacht wurden.
Schlussfolgerungen für Gastronomen
Es ist essenziell, dass Gastronomen die Bedeutung einer korrekten und vollständigen Buchführung erkennen. Unzureichende Aufzeichnungen können zu schwerwiegenden finanziellen und rechtlichen Problemen führen. Proaktive Überprüfungen und Anpassungen der buchhalterischen Praktiken, idealerweise in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt, sind unerlässlich, um sich vor negativen Konsequenzen zu schützen.
Fazit
Die Hinzuschätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltung ist ein kritisches Instrument, das bei Unregelmäßigkeiten in der Buchführung zum Einsatz kommt. Gastwirte müssen strenge Anforderungen an ihre Buchführung erfüllen und entsprechende organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sich und ihr Geschäft zu schützen.
Nehmen Sie Ihre steuerlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Finanzverwaltung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt sowie als ehemaliger Polizeibeamter verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie speziell in Betriebsprüfungsfällen und bei Auseinandersetzungen mit der Steuerfahndung effektiv zu unterstützen.
von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB.
Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.
Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.
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