Rechtsmissbrauch ?! Artem Ellert wegen Jugendschutz: Artem Ellert beantragt mehrfach einstweilige Verfügung

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Der eBay-Verkäufer Artem Ellert ist uns aus unserer Beratungspraxis der letzten Monate einschlägig bekannt. Nachdem Artem Ellert Anfang Juli 2024 umfangreich im Bereich Telekommunikationstechnik bei eBay abgemahnt hatte, mahnt er nunmehr die fehlende Alterssichtkontrolle beim Versand von Spirituosen bei eBay ab.

Tatsächlich ist es so, dass nach Jugendschutzgesetz beim Angebot von alkoholischen Getränken sichergestellt werden muss, dass die Ware nicht durch Kinder oder Jugendliche in Empfang genommen werden kann. Dies erfolgt z.B. durch Nutzung des Versandservices „Alterssichtkontrolle“.

Da eBay bei derartigen Angeboten im Rahmen der Versandinformationen automatisch angibt, dass per Alterssichtkontrolle versandt wird, wird nicht nur die tatsächliche Versendung oder Alterssichtkontrolle abgemahnt, sondern auch noch aufgrund der Darstellung zum Versand bei eBay eine Irreführung.

Abmahnungen von Artem Ellert selbst und auch IPPC LAW

Bemerkenswerterweise mahnte Artem Ellert Mitte August 2024 dieses Thema zum einen über seine Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law anwaltlich ab mit einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro. Quasi zeitgleich sprach Herr Artem Ellert jedoch auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zum gleichen Thema Abmahnungen aus. Dabei übernahm er im überwiegenden Umfang den Inhalt der Abmahnung seines Rechtsanwaltes.

In den Abmahnungen von Herrn Ellert persönlich wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Dokumentationspauschale von über 90,00 Euro gefordert.

Wir haben mittlerweile in einer größeren Anzahl von Herrn Ellert abgemahnte eBay-Verkäufer vertreten. In den Fällen, in denen wir vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist die Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen hatten, wurden die Ansprüche bisher nicht weiterverfolgt.



Artem Ellert beantragt einstweilige Verfügung vor dem Landgericht

In zwei Fällen, in denen durch unsere Kanzlei keine Vertretung innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgte, wurde durch die Kanzlei IPPC Law eine einstweilige Verfügung beantragt.

In beiden Fällen hat das Landgericht die einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, da dem Gericht der Vortrag zum Sachverhalt fehlte. Üblicherweise erlässt ein Gericht eine beantragte einstweilige Verfügung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung.

Nachdem wir in einem Fall vor dem Landgericht Berlin sehr umfangreich dazu vorgetragen hatten, dass das Vorgehen von Artem Ellert und der Kanzlei IPPC Law nach unserer Auffassung rechtsmissbräuchlich ist, empfahl das Landgericht Berlin  aufgrund des Rechtsmissbrauches Artem Ellert,  den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzunehmen, was auch geschah. Artem Ellert hat in diesem Verfahren die Kosten zu tragen.

In einem weiteren Verfahren geht auch das Landgericht Köln ebenfalls von Rechtsmissbrauch aus:

Eine Entscheidung des LG München steht noch aus.

Sollten Sie somit eine Abmahnung, vom Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine einstweilige Verfügung von einem Landgericht erhalten haben, empfehlen wir eine Beratung.

Eine einstweilige Verfügung ist der Beschluss eines Landgerichtes. Dieser Beschluss wird Ihnen über einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Falls kein Widerspruch eingelegt wird, muss ferner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Frage der sogenannten Abschlusserklärung geklärt werden. Durch eine Abschlusserklärung wird die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennt, auf Rechtsmittel wird verzichtet. Wenn nicht proaktiv innerhalb dieser Frist eine Abschlusserklärung abgegeben wird, können Sie kostenpflichtig dazu aufgefordert werden.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung  von Artem Ellert erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine einstweilige Verfügung von Artem Ellert erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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