Rechtstipp: Pflichtteil einfordern – Was tun, wenn Sie enterbt wurden? 📜⚖️
- 1 Minuten Lesezeit
Eine Enterbung ist für viele ein Schock, doch nahe Angehörige haben dank des Pflichtteilsrechts in Deutschland Anspruch auf einen Teil des Erbes. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? 🧐
Pflichtteilsberechtigt sind:
✅ Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder des Erblassers (inkl. adoptierte Kinder)
✅ Enkel, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind
✅ Eltern des Erblassers, falls keine Nachkommen vorhanden sind
❌ Nicht pflichtteilsberechtigt sind: Geschwister, Stiefkinder (ohne Adoption) oder Nichten/Neffen.
Wie hoch ist der Pflichtteil? 💰
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament gelten würde.
🔍 Beispiel:
Würde Ihnen gesetzlich 50 % des Nachlasses zustehen, beträgt der Pflichtteil 25 % des Erbes.
👉 Tipp: Der Pflichtteil kann auch bei lebzeitigen Schenkungen ergänzt werden (§ 2325 BGB). Ein Anwalt prüft, ob Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können.
Fristen beachten! ⏳
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. Warten Sie nicht zu lange, um Ihre Ansprüche zu sichern!
Pflichtteil ohne Kostenrisiko einfordern 🛡️
Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft kostspielig. Dank einer Prozesskostenfinanzierung können Sie Ihren Pflichtteil ohne finanzielles Risiko einfordern. Ein externer Finanzierer übernimmt die Verfahrenskosten – Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Fazit: Ihr Pflichtteil ist Ihr gutes Recht! 🔒
📞 Kontaktieren Sie uns – je früher, desto besser!
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