Rechtstipps für den Immobilienerwerb

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Manche Menschen nehmen sich mehr Zeit für den Erwerb eines T-Shirts als für den Hauskauf.

Der Erwerb eines Hauses jedoch erfordert sorgfältige Überlegungen, da es viele Aspekte zu beachten gibt. Nicht alle Details sind auf Anhieb ersichtlich. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Punkte hervorgehoben:

  1. Gründliche Hausbesichtigung: Bevor Sie ein Haus kaufen, ist eine ausführliche Besichtigung unerlässlich. Zögern Sie nicht, jeden Winkel zu inspizieren, sei es der hinterste Raum, der Keller, der Dachboden, der Schuppen oder die Garage. Wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint, stellen Sie sofort Fragen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen.

  2. Offene Fragen klären: Es ist wichtig, alle offenen Fragen mit dem Verkäufer zu klären, bevor Sie das Haus erwerben. Dies umfasst Fragen wie den Auszug eventueller Mieter, welche Gegenstände im Haus und im Garten im Verkauf enthalten sind oder vom Verkäufer behalten werden, sowie Vereinbarungen bezüglich der Küche, des Ofens oder der Gartenanlagen. Klären Sie auch, ob noch Arbeiten auf Kosten des Verkäufers am Haus durchgeführt werden müssen, und was mit dem vorhandenen Heizöl im Tank geschieht.

  3. Auswahl eines Notars/Ihrer Notarin: Sobald die meisten Details zwischen Käufer und Verkäufer geklärt sind, sollten Sie sich an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl wenden. Überprüfen Sie die Webseite des Notars/Ihrer Notarin, um relevante Informationen zu erhalten. In der Regel tragen die Käufer die Kosten für den Notar aufgrund einer Vereinbarung. Teilen Sie dem Notar alle Absprachen mit, die Sie mit dem Verkäufer oder dem Makler getroffen haben. Sollten noch offene Fragen zwischen Käufer und Verkäufer bestehen, informieren Sie den Notar unbedingt darüber, damit er die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen kann.

  4. Beurkundung des Vertrags: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich, wenn jemand ein Haus kaufen oder verkaufen möchte. Die Beurkundung gewährleistet, dass die Interessen sowohl des Käufers als auch des Verkäufers angemessen berücksichtigt werden. Daher ist es unerlässlich, dass der Notar über alle relevanten Informationen informiert wird. Durch den Grundstücks-Kaufvertrag stellt der Notar sicher, dass der Käufer das Eigentum am Haus erwirbt und der Verkäufer den Kaufpreis erhält. Sobald alle offenen Fragen geklärt sind, erfolgt die Beurkundung des Vertrags. Käufer und Verkäufer haben zuvor Gelegenheit gehabt, einen Entwurf des Immobilienkaufvertrags einzusehen. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Der Notar steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.

  5. Ablauf nach der Beurkundung: Nachdem die Notarin oder der Notar den Vertrag vorgelesen und die Parteien ihn unterzeichnet haben, übernimmt sie die Abwicklung des Vertrags. Die Parteien werden über den Fortschritt informiert, um sicherzustellen, dass sie wissen, was bereits geschehen ist und wie es weitergeht. Der gesamte Prozess ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.


Bitte beachten Sie, dass der Notar neutral agieren muss und daher eine auf Sie ausgerichtete  Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 


Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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