Rentenerhöhung zum 01.07.2017: Für wen besteht dann eine Einkommensteuerpflicht?
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Bald ist es wieder soweit: Zum 1. Juli 2017 werden die Renten in Deutschland erneut erhöht. In Westdeutschland um 1,9 % und in Ostdeutschland um 3,59 %. Schon bei der Erhöhung im Juli des vergangenen Jahres wiesen wir darauf hin, dass sich die Freude über den Mehrbetrag bei den Renteneinkünften für viele Rentner alsbald in Ärger wandeln könnte: Durch die Erhöhung besteht in vielen Fällen die Gefahr, dass die Rente durch die Steigerung nun einkommensteuerpflichtig ist, eine Steuererklärung abgegeben werden muss und Nachzahlungen durch das Finanzamt gefordert werden.
Immer mehr Rentner sind betroffen
Auch für 2017 erwartet das Finanzministerium aufgrund der Rentenerhöhung enorme Mehreinnahmen. Dieses Jahr müssen dann 4,25 Millionen Rentner Steuern zahlen, 2018 werden es voraussichtlich sogar 4,35 Millionen Senioren sein, die mit ihren Einkünften den Freibetrag von 8820 Euro (für Alleinstehende) oder aber 17.640 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehepartner) überschreiten.
Achtung: Steuererklärung wird für viele Rentner verpflichtend
Die Erfahrung des letzten Jahres hat gezeigt, dass die Behörden zunehmend prüfen, ob Rentner ihrer Steuerpflicht auch nachkommen. Viele mussten deshalb Nachzahlungen leisten und wurden dadurch finanziell zusätzlich belastet. Es ist also umso wichtiger, dass Rentner schon vorab ihr Steuerrisiko bewerten lassen.
Unser Angebot: Überprüfung der Steuerpflichtigkeit und Steuererklärung für 75,00 €
Diese Überprüfung durch unsere Experten bieten wir allen Rentnern, die nicht über weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte etc.) verfügen, zu einer Pauschale von 75,00 € an. Sofern die Prüfung ergibt, dass eine Steuerpflicht besteht, sind wir gerne bereit, die Einkommensteuererklärung zu erstellen. In diesem Fall rechnen wir die Prüfungspauschale von 75,00 € auf die Gebühren für die Erstellung der Steuererklärung selbstverständlich in vollem Umfang an.
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