Restschuldversicherungen: Wann braucht man sie wirklich?
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Bei Abschluss eines Darlehens wird Kreditnehmern von der Bank häufig eine sog. Restschuld- oder Ratenschutzversicherung angeboten, die einspringen soll, wenn die Kreditraten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. nicht mehr bedient werden können. Doch was sich zunächst sinnvoll anhört, ist de facto oft nicht nur teuer und unnötig, sondern bietet zudem nicht immer die Sicherheit, die sich der Verbraucher davon erhofft. So zeigt eine aktuelle Studie der Finanzaufsicht BaFin, dass sich solche Versicherungen nicht selten als leeres und für die Versicherungsnehmer teures Versprechen erweisen. In rund 65 Prozent der untersuchten Fälle weigerten sich einzelne Versicherungen, im Falle von Arbeitslosigkeit zu zahlen. Außerdem bemängelt die BaFin die hohen Provisionen, die Kreditinstitute für den Verkauf dieser Versicherungen kassieren, sowie einige Defizite in Bezug auf die Widerrufsbelehrung.
Pros und Contras
In vielen Fällen ist es durchaus sinnvoll, die Darlehensraten mit einer Versicherung gegen unvorhergesehene Schicksalsschläge abzusichern. Das ist insbesondere dann angeraten, wenn es sich um langfristige Verpflichtungen handelt, z. B. bei Baufinanzierungen. Allerdings wird diese Versicherung den Verbrauchern auch bei kleineren Ratenkrediten angeboten. Dann entpuppt sich die Restschuldversicherung für den Kreditnehmer als teurer und schlicht überflüssiger Spaß. Was zudem nur wenige wissen: Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht zwangsläufig an die Aufnahme eines Kredits gebunden.
Bei kleineren Ratenkrediten erweisen sich Restschuldversicherungen gerne als Kostentreiber. Bei Vertragsbeginn werden sowohl Versicherungsprämie als auch Vermittlungskosten als Einmalzahlung fällig, sodass sich die Kreditsumme insgesamt drastisch erhöht. Nur sind diese zusätzlichen Kosten nicht im Effektivzins angegeben. Der tatsächliche Preis des Kredits, inkl. der Versicherungskosten, ist also für den Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überhaupt nicht transparent. Dabei sind die Kosten nicht zu unterschätzen, denn diese können sich schlimmstenfalls sogar mehr als verdoppeln. Hinzu kommt, dass die Versicherungen im Ernstfall nicht immer zahlen, da die Verträge diverse Ausschlussklauseln enthalten.
Neue Gesetzgebung seit Februar 2018
2018 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst, um den Verbrauchern besseren Schutz zu bieten. So muss eine Woche nach Vertragsabschluss eine weitere Widerrufsbelehrung erfolgen. Zudem muss die Bank dem Kunden ein Produktinformationsblatt aushändigen.
Die Restschuldversicherung kann auch als Gruppenversicherungsvertrag ausgelegt sein. In dem Fall ist der Kunde lediglich eine versicherte Person. Seit der Änderung des VVG hat er jedoch die gleichen Rechte wie ein Versicherungsnehmer.
Restschuldversicherung, ja oder nein?
Bei kleinen Ratenkrediten ist vom Abschluss einer Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung regelmäßig eher abzuraten. Abhängig davon, was genau abgesichert werden soll, gibt es andere Optionen, die dem Verbraucher besseren Schutz bieten. Um beispielsweise Hinterbliebene im Todesfall abzusichern, eignet sich eher eine Risikolebensversicherung.
Kreditnehmer, die schon eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, können in der Regel dann außerordentlich kündigen, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet wird. Den entrichteten Einmalbetrag bekommen sie dann anteilig von der Bank erstattet. Abhängig vom Vertrag besteht eventuell sogar die Möglichkeit ordentlich zu kündigen. Auch dann muss das Kreditinstitut den bereits gezahlten Einmalbetrag teilweise zurückerstatten.
Auch die Darlehensverträge selbst können widerrufen werden, z. B. wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Die Anwaltskanzlei Lenné kennt sich mit dem Widerruf von Kreditverträgen bestens aus. Lassen Sie einfach Ihren Vertrag von uns prüfen. Gemeinsam klären wir, ob die Widerrufsbelehrung rechtmäßig und vollständig erfolgt ist. Vereinbaren Sie hierzu gerne ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei.
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