Revolvo: Bafin warnt! Betrugsverdacht! Eile! Anwaltsinfo
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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen Revolvo, handelnd unter der website revolvo.pro sind Anleger offensichtlich einem unseriösen bzw. gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar stellte sich Revolvo unter revolvo.pro als seriöser Finanzdienstleister vor unter anderem für den Handel mit Krypto-Assets vor, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die deutsche Finanzaufsicht Bafin warnt mit Warnhinweise vom 07.03.2025 vor der Website revolvo.pro und teilt mit, dass der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen anbieten würde.
Schlimmer noch: Die Bafin teilt weiter mit, dass der unbekannte Anbieter behaupten würde, dass sein Angebot von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH stammen würde, was aber nicht stimmen würde. Laut BaFin in ihrem Warnhinweis handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl.
Damit , aufgrund des Identitätsdiebstahls, steht fest, dass Betrug vorliegt und der Anbieter nicht einmal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schreckt.
Wer heute (07.03.2024) versucht, die Website revolvo.pro aufzurufen, erreicht diese aber leider nicht, ob der Anbieter somit überhaupt noch erreichbar ist, ist leider nicht sicher.
Damit besteht ganz klar die Gefahr, dass die Gelder oder Assets nicht wie versprochen angelegt wurden, vielmehr Betrug vorliegt und eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um überwiesene Anlegergelder zu retten.
Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen.
Anleger, die Gelder oder Kryptowährungen über Revolvo, handelnd unter revolvo.pro angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
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