Riester-Rente: Urteil vom LG Köln zur Kürzung verbraucherfreundlich

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Riester-Sparer aufgepasst: wenn Ihre Versicherung Ihnen Ihre Rente zusammengestrichen hat, könnte dies rechtswidrig sein. Was es damit auf sich hat, erklären wir in diesem Artikel.

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Urteil vom Landgericht Köln zur Unwirksamkeit der Kürzung einer Riester-Rente

Das Landgericht Köln entschied mit aktuellem Urteil, Az. 26 O 12/22, dass eine Klausel, die von der Zurich Lebensversicherung verwendet wird, unzulässig ist. Die Garantierente wurde in dem zu entscheidendem Fall im Jahr 2017 von 37 auf 28 Euro zusammengestrichen. Das Landgericht Köln entschied, dass die Kürzung zurückgenommen werden muss und die Klausel in Zukunft nicht mehr verwendet werden darf.

Riester-Klausel rechtswidrig

Laut „Finanzwende.de“ heißt es in der Klausel:

„Bereits bei Vertragsschluss nennen wir Ihnen die Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben zum Ende der Ansparphase. (…) Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten.“

Mit Urteil von Anfang Februar 2023 wurde diese Klausel vom Landgericht Köln nun für unzulässig erklärt. Dabei argumentierten die Kölner Richter, dass die Anpassung des Rentenfaktors nicht nur nach unten möglich sein müsse. Eine solche Klausel sei nur dann zulässig, wenn der Versicherer auch eine positivere Marktentwicklung an die Kunden weitergeben könne.  Eine Berufung auf § 163 VVG für den Versicherer sei nicht möglich. In § 163 VVG heißt es:


„Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat.“

Das Urteil kann für einen Riester-Sparer große Auswirkungen haben. Bei einem Rentenfaktor von 37 EUR würde der Sparer jeden Monat eine Rente von 555 EUR bekommen, bei 28 EUR nur 420 EUR, also ein Verlust von monatlich 135 EUR. Bei einer Rente von 20 Jahren würde er insgesamt 32.400,- EUR verlieren. Ob eine solche Klausel wirksam ist, oder nicht, macht also für Riester-Sparer einen ganz erheblichen Unterschied.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Zurich hat laut einem Medienbericht Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Köln ist also noch nicht rechtskräftig. Bei der entschiedenen Frage dürfte es sich aber um eine Grundsatzfrage handeln, die zehntausende von Riester-Verträgen betrifft.

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