Rote Ampel überfahren in Karlsruhe, B10, Kreuzung Keßlerstraße? Bußgeld bzw. Fahrverbot nicht gleich akzeptieren!

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Wenn Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes in Karlsruhe beim Verlassen der B 10 an der Keßlerstraße erhalten haben, sollten Sie weiterlesen. Es bestehen gute Chancen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. In entsprechenden Schreiben der Stadt Karlsruhe heißt es üblicherweise:

Ihnen wird zur Last gelegt, am ... um ... Uhr Karlsruhe, B10 Keßlerstraße, linke + rechte Fahrspur, Ri. Kriegsstraße als Führer des PKW ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. [Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.]

Bei schon länger als einer Sekunde dauerndem Rotlicht verhängt die Stadt grundsätzlich eine Geldbuße von 200 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Daraus ergeben sich außerdem zwei Punkte im Fahreignungsregister. Bei einer kürzeren Rotdauer werden üblicherweise 90 EUR verhängt und ein Punkt eingetragen.

Ampel teilweise schlecht sichtbar

Zahlreiche Betroffene wenden hier ein, dass die dortige Ampel nicht rot geleuchtet habe oder nicht zu sehen gewesen sei. Natürlich ist diese Kreuzung auch dem zuständigen Amtsgericht Karlsruhe bekannt; auch dortige Richter gehen davon aus, dass die Ampel teilweise nicht gut zu erkennen ist. Anders ließe sich auch kaum erklären, dass dort Fahrzeuge beim Einfahren in die Kreuzung fotografiert werden, als die Ampel bereits mehr als 50 Sekunden rot zeigte. Vermutet wird, dass von einer weiteren, ca. 50 Meter entfernten Ampel eine Ablenkung ausgeht und deshalb die erste Ampel oft übersehen wird.

Gute Erfolgsaussichten für Einspruch

Unsere Kanzlei hat bereits weit über 50 Rotlichtverstöße an dieser Kreuzung bearbeitet, wobei sich in nahezu allen Fällen die Betroffenen sich den Vorwurf nicht erklären konnten oder überzeugt waren, keine Ampel überfahren zu haben. Mehrere Verfahren wurden ganz eingestellt oder die Geldbuße auf 55 Euro reduziert, so dass weder ein Fahrverbot verhängt noch Punkte in Flensburg eingetragen wurden. In der Mehrzahl der Fälle wurden, nachdem wir gegen die Bußgeldbescheide mit Fahrverbot Einspruch eingelegt hatten, die Fahrverbote entfallen gelassen; teilweise sogar ohne Erhöhung des Bußgeldes. In diesen Fällen gingen die zuständigen Richter davon aus, dass die Betroffenen die Ampelanlage auf Grund einer leichten Fahrlässigkeit übersehen hatten. In dem Fall einer Studentin, die das Auto nicht benötigte, aber nur ein geringes Einkommen hatte, konnte (auf ihren Wunsch) erreicht weden, dass das Gericht bei Beibehaltung des Fahrverbots das Bußgeld auf 100 EUR reduzierte. In den meisten anderen Fällen konnten zumindest ein Fahrverbot vermieden werden, vor allem wenn die Mandanten beruflich oder aus anderen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind. Je nach Sachbearbeiter oder Richter

Nachdem die Stadt Karlsruhe, das Amtsgericht und das Landgericht Karlsruhe nicht bereit waren, uns Einsicht in bestimmte Daten und Unterlagen der Ampel- sowie der Blitzanlage zu gewähren, konnten wir beim Oberlandesgericht Karlsruhe erreichen, dass jeder an dieser Stelle (sowie auch an anderen Stellen) "geblitzte" Fahrer das Recht hat, den Vorwurf technisch überprüfen zu lassen und hierzu Einsicht in die erforderlichen Unterlagen der Stadt Karlsruhe zu nehmen. In einem früheren Verfahren, wo das Oberlandesgericht dies noch abgelehnt hatte, hatten wir anschließend beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart Erfolg. Sollten Sie also sicher sein, dass die Ampel beim Überfahren nicht rot war, kann es Sinn machen, alle Unterlagen anzufordern die Messung insgesamt durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Hierbei entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.

Einspruch ratsam

Daher sollte, wenn Sie Post wegen eines Rotlichtverstoßes an dieser Stelle erhalten, durch einen Rechtsanwalt genau geprüft werden, ob der Vorwurf bzw. das Bußgeld und das Fahrverbot berechtigt sind. Selbst ein Übersehen der schon längere Zeit roten Ampel muss nicht unbedingt zu einem Fahrverbot führen. Wenn jemandem die betreffende Stelle in Karlsruhe bekannt ist, freuen wir uns auch über Rückmeldungen.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

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