Rückruf von Mercedes M-Klasse: Was Betroffene wissen müssen

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18.02.2020 – Am 07.01.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Homepage einen Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes M-Klasse. Der Hersteller soll unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen.

Vermutlich 23.000 Fahrzeuge der M-Klasse in Deutschland betroffen

Betroffen sind laut KBA in Deutschland 23.194 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2016. Zur Umsetzung der Rückrufanordnung werden die Fahrzeugbesitzer aktuell aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. So haben Besitzer des Modells ML 350 Ende Januar 2020 ein Schreiben erhalten, in dem die Mercedes-Benz AG über Details der Rückrufmaßnahme informiert.

Danach können sich Änderungen an der Software auf eine Vielzahl von Parametern, wie Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß oder Stickoxid-Emissionen auswirken. Auch wenn Mercedes-Benz in dem Rückrufschreiben beteuert, das Update werde keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2 Emissionen haben, sind Zweifel angebracht. So stellt sich die Frage, warum nicht schon bei der Herstellung der Fahrzeuge die Motorsteuerung so programmiert wurde, dass die Emissionen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wenn sich der zwischenzeitlich entdeckte Mangel durch ein einfaches Software-Update beheben lässt.

Außerdem stellt ein neuer Test die Wirksamkeit des Software-Updates infrage. Am 21.01.2020 hat das ZDF Magazin Frontal21 über Abgasmessungen berichtet, die Zweifel wecken, ob das Update die Stickoxidemissionen überhaupt senkt. Der britische Mess-Spezialist „Emissions Analytics“ testete einen Mercedes C220 CDI (Euro 5) vor und nach dem Software-Update, das in einer Mercedes-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde. Vor dem Update blies der Mercedes 715 mg/km Stickoxide in die Luft, das Vierfache des gesetzlichen Grenzwertes für Euro 5 Dieselautos (180 mg/km). Nach dem Update lag der Durchschnittswert bei 764 mg/km. Danach sind die NOx Emissionen nach dem Update höher als vorher.

Welche Rechte haben Betroffene?

Der BGH hat in einem Beschluss vom 08.01.2019 (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Stickoxid-Grenzwerte für den normalen Straßenbetrieb gelten. Die Richter haben außerdem klar gemacht, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Sollte sich herausstellen, dass auch bei den zurückgerufenen Fahrzeugen der Mercedes M-Klasse eine solche Software verwendet wurde, kommen für betroffene Kunden folgende Ansprüche in Betracht:

  • Rücktritt: Der Käufer kann bei erfolgreichem Rücktritt das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Hierbei wird ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer angerechnet.
  • Minderung: Der Käufer erklärt die Minderung und erhält gegebenenfalls einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
  • Schadensersatz: Der Käufer macht gegenüber dem Hersteller Schadensersatz geltend und verlangt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller zurück.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können

  • Beratung, ob die Teilnahme an einem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt.
  • Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

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