Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

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Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Den Herstellern muss somit keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Fahrlässigkeit hat der Käufer keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. „Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das OLG Köln ist in dem zu Grunde liegenden Fall von Fahrlässigkeit ausgegangen. Geklagt hatte der Käufer eines Wohnmobils des Typs Adria Matrix Axess M 650 SF. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend gemacht. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung käme auch eine Timer-Funktion zum Einsatz, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv.

Das OLG Köln bestätigte, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Anschalteinrichtungen zumindest fahrlässig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises habe.

„Von der Rechtsprechung des BGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, können auch die Käufer von Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato profitieren, wie nicht nur das Urteil des OLG Köln zeigt. Gerade bei Wohnmobilen kann der Ersatz des Differenzschadens eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal



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