Scheidung mit Kind: Was tun?

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Das Wichtigste in Kürze:

  1.  Das Kindeswohl steht über allem.
  2. Sprechen Sie miteinander, treffen Sie Vereinbarungen -- notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
  3. Klären Sie Finanzen, Umgang, Aufenthalt, Betreuung.

Reden Sie mit Ihrem Kind

Bereiten Sie Ihr Kind auf die kommende Trennung vor. Sprechen Sie altersgerecht mit ihm und erläutern ihn auf ihre Weise, wie es weitergeht.

Klären Sie den Umgang

Klären Sie mit ihrem Ehegatten, wie sie den Umgang regeln wollen. Der jenige, der künftig nicht mehr auf das Kind aufpasst, er hält das Recht zum Umgang. Behalten Sie die Bedürfnisse Ihres Kindes dabei im Fokus. Ihre Entscheidung sollte sich primär am Kindeswohl orientieren. Erörtern Sie, ob ein wechselnder Umgang für Sie infrage kommt. Erleichtern Sie sich die Diskussion und behalten Sie im Hinterkopf, dass sie wechselseitig Rücksicht nehmen müssen. Erkennen Sie an, dass der jeweils andere ebenso Verantwortung trägt wie Sie selbst.

Besprechen Sie Betreuung & Aufenthalt

Es gibt verschiedene Wege, mit dem Kind in der Scheidung und danach umzugehen:

  1. Wechselmodell: in diesem Fall wechselt das Kind den Aufenthalt in regelmäßigen Abständen und wohnt zeitweise bei Ihnen, zeitweise bei ihrem Ex-Gatten
  2. Residenzmodell: ein Elternteil betreut das Kind, der andere erhält ein Umgangsrecht
  3. Nestmodell: das Kind bleibt in der vertrauten Umgebung, die Elternteile wechseln sich ab.

In der Praxis ist das Nestmodell sicherlich die herausfordernde Variante, die viel gegenseitige Rücksichtnahme verlangt.

Klären Sie Unterhaltsfragen

Wer das Kind nicht betreut, muss ich am Unterhalt des Kindes beteiligen. Dieser bestimmt sich anhand des bereinigten Nettoeinkommens und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Beachten Sie, dass Unterhalt für die Vergangenheit nur gefordert werden kann, wenn sie rechtzeitig aktiv werden. Dafür müssen Sie den Unterhaltsschuldner durch entsprechende Aufforderungen in Verzug setzen. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten.

Möglich: Sorgevereinbarung

Die Sorgevereinbarung ist ein unverzichtbares Mittel, um kindeswohlgerecht die gemeinsame Sorge auszugestalten. Regeln Sie darin folgendes:

Wo hält sich das Kind gewöhnlich auf, wer pflegt wie Umgang, wer erledigt welche Aufgaben, welcher Kindesunterhalt ist geschuldet und wie wird im Konfliktfall reagiert?

Konflikte entstehen durch Missverständnisse und unterschiedliche Auffassungen. Wenn alle Parteien an einem Tisch sitzen und gemeinsam niederlegen, worauf sie sich verständigen können, können die Interessen des Kindes weitgehend gewahrt werden.

Holen Sie sich Unterstützung!

Klären Sie die Kinderfrage mit fachkundiger Unterstützung. Rufen Sie die Familienrechtler von ALBRECHT an und erhalten eine Einschätzung etwa von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

Rechtsanwalt Aaron Albrecht vertritt Familien in Belangen des Unterhalts und Scheidungen.

Foto(s): Kanzlei Albrecht

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